Süddeutsche Zeitung

Alling:Landwirtsfamilie setzt sich durch

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Verwaltungsgerichtshof kassiert den Bebauungsplan "Natur- und Erholungsraum Allinger Moos"

Von Manfred Amann, Alling

Die Gemeinde Alling hat mit ihren Planungen westlich der Staatsstraße nach Gilching vor Gericht erneut eine Schlappe erlitten. Am Gründonnerstag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München (VGH) bekanntgegeben, dass der Bebauungsplan "Natur- und Erholungsraum Allinger Moos" unwirksam ist und die Gemeinde die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Das Urteil kann nicht angefochten werden. Landwirt Christian Killer, der gegen den Bebauungsplan geklagt hatte, weil die Planfestsetzungen seinem Betrieb kaum Möglichkeiten zur Entwicklung lassen würden, hat damit recht bekommen. Wie bereits in der mündlichen Verhandlung Anfang der Woche erkennbar, halten die Richter die Festsetzungen im Bebauungsplan entweder für ungeeignet, für zu ungenau oder für nicht gerechtfertigt. Insbesondere wurde bemängelt, dass Erweiterungen oder Veränderungen auf dem Hof von der Einhaltung eines "Geruchskontingentes" abhängig gemacht werden. Den Richtern gehen die Einschränkungen für eine existenzsichernde Neuausrichtung des landwirtschaftlichen Betriebs zu weit. Außerdem könne man Landwirten nicht vorschrieben, Äcker in Grünland umzuwandeln - eine Festsetzung, die neben Killer auch anderer Bauern betroffen hätte. Aus der schriftlichen Begründung des Urteils, die in Kürze vorliegen dürfte, wird nach Einschätzung des Rechtsanwalts Ewald Zachmann ergeben, dass das Gericht Killers Klage in allen Punkten folgt. Zachmann ist gespannt darauf, wie die Gemeinde mit diesem Urteil umgeht. Bürgermeister Frederik Röder (CSU) will sich dazu bislang nicht äußern. Mit dem Urteil ist die Gemeinde mit ihren Planungen westlich der Staatsstraße nun schon zum zweiten Mal gescheitert. Ein weiteres Verfahren ist anhängig: Christian Killer hat auch gegen den nachgebesserten Bebauungsplan "Wohngebiet westlich der Staatsstraße" ein Normenkontrollverfahren angestrengt. Der Landwirt wehrt sich dagegen, dass die Wohnbebauung näher an seinen Hof heranrücken soll, was zwangsläufig zu Nachbarschaftskonflikten führen müsse. Der ursprüngliche Plan war vom VGH ebenfalls aufgehoben worden, wurde dann aber in einem so genannten Heilverfahren nachgebessert. Dabei wurde ein Teil des Baugebietes wieder dem Allinger Moos zugeordnet. Da dieser Plan aber nun unwirksam ist, muss es zwangsläufig zumindest zu einer Korrektur kommen. Durch das Urteil habe sich eine völlig andere Situation ergeben, findet Zachmann, da bei der Abfassung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet davon ausgegangen worden sei, dass der Plan für das Allinger Moos rechtskräftig ist. Der Anwalt geht davon aus, dass der VGH in absehbarer Zeit auch über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entscheiden wird, mit der der Vollzug dieses Bebauungsplans vorerst ausgesetzt werden soll. In diesem fall müsste auch der bereits begonnene Bau der Reihenhäuser im nördlichen Allinger Baugebiet zumindest so lange ruhen, bis ein Urteil vorliegt.

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Quelle:
SZ vom 07.04.2015
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