Alling:Gemeinde verlängert Veränderungssperre

Von Manfred Amann, Alling

Die Veränderungssperre, mit deren Hilfe verhindert werden soll, dass im Allinger Moos gebaut wird, gilt ein weiteres Jahr. Das hat nun der Gemeinderatbeschlossen. Nach zweijähriger Laufzeit ist eine einmalige Ausdehnung der Sperrfrist möglich. Sie war 2015 verfügt worden, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den von der Gemeinde Alling beschlossen Bebauungsplan "Natur- und Erholungsraum Allinger Moos" per Normenkontrollverfahren für nichtig erklärt hatte. Die Gemeinde will mit der Veränderungssperre sicherstellen, dass im Allinger Moos alles so bleibt, wie es ist, um nach dem Vorlage des endgültigen Gerichtsurteils einen entsprechend korrigierten Bebauungsplan aufstellen zu können.

Das Gericht hatte auf die Klage der Familie Killer reagiert, die sich bei der Entwicklung ihres landwirtschaftlichen Betriebs am Steinlacher Weg unzulässig eingeengt fühlte. Der Verwaltungsgerichtshof hatte damals vor allem kritisiert, dass maximale "Geruchskontingente" als Messgröße für Erweiterungen des landwirtschaftlichen Betriebes zugrunde gelegt werden sollten, sah aber auch manch andere Einschränkungen für Killers Landwirtschaft und Vorgaben für den Landschafts- und Naturschutz im Allinger Moos kritisch. Einbezogen worden in die Grenzwertberechnung waren damals auch noch die Geruchsemissionen der einstigen Pferdepension, die mittlerweile aber zugunsten des neuen Baugebietes aufgegeben worden ist.

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