Alling:Gemeinde bittet die Bürger zur Kasse

Für die Sanierung der Wasserversorgung müssen die Grundeigentümer aufkommen

Von manfed Amann, Alling

An den Kosten der Sanierung der Allinger Wasserversorgung, für die etwa 8,3 Millionen Euro vorgesehen sind und die bis 2025 abgeschlossen sein soll, müssen sich alle Haus- und Grundstücksbesitzer beteiligen. Wie hoch der jeweilige Anteil ausfallen wird, kann zwar erst nach einem Anhörungsverfahrens berechnet werden. Dennoch hat Kämmerer Rainer Kempka auf der zweiten Informationsveranstaltung erste Zahlen präsentiert. Diese sollen es jedem Grundeigner ermöglichen, grob die Höhe seines Anteils einzuschätzen. Von der Gesamtsumme können nur 2,1 Millionen Euro, das sind die Kosten für lediglich erneuerte Rohrleitungen, über den Wasserpreis refinanziert werden. Das dürfte dazu führen, dass die Wassergebühr pro Kubikmeter von zurzeit 1,32 auf etwa 1,80 bis 1,90 Euro angehoben werden muss.

Die restlichen 6,2 Millionen sind für Verbesserungen wie zum Beispiel größere Rohrdurchmesser oder zusätzliche Schieber eingeplant und müssen von den Grundeigentümern einfordert werden. Man habe hart mit der Kommunal- und der Rechtsaufsicht verhandelt, um wenigstens 2,1 Millionen über den Wasserpreis ausgleichen zu können, mehr sei nicht drin gewesen, erklärten Bürgermeister Frederik Röder und Versorgungsreferent Thomas Muderlak (beide CSU). Zuvor hatte ein Bürger moniert, die Umlagesumme für Verbesserungen sei zu hoch. Zur Berechnung dieser Beiträge wird die Geschoßfläche von Gebäuden vom Keller bis zum Dach zu 75 Prozent zu Grunde gelegt und die Fläche des Grundstückes zu 25 Prozent. Für die Grundstücksfläche errechne sich derzeit eine Quadratmeterabgabe von 1,52 Euro, erklärte Kempka, je Quadratmeter Geschoßfläche müsse man mit etwa 9,85 Euro rechnen. Kempka deutete an, die Verwaltung bemühe sich noch um eine staatliche Förderung. Noch sei unklar, ob und wie viel Geld es gebe.

Knapp 400 Besucher waren am Mittwoch in die Mehrzweckhalle gekommen, wo Mathias Kral den Vorwurf zu wiederlegen versuchte, die Gemeinde habe zu wenig in die Wasserversorgung investiert und trage daher Mitschuld daran, dass nun eine umfassende Generalsanierung nötig sei. Seit 2007 seien insgesamt 3,5 Millionen in die Wasserversorgung gesteckt worden, erklärte Kral. Man habe vorrangig die Brunnenlange, das Pumpensystem sowie die Hochbehälter saniert, besorgniserregenden Rohrbrüche habe es damals nicht gegeben. Erst seit 2013 hätten sich massive Rohrbrüche gehäuft. Auf die Frage, ob man die Maßnahmen nicht zeitlich strecken könnte, machten Röder sowie Thomas Mösl, Geschäftsführer des Amperverbandes (AV), deutlich, dass man die Versorgungssicherheit nicht gefährden dürfe. AV-Jurist Peter Herbst erklärte zudem, dass eine Finanzierung über Kredit rechtlich unzulässig sei, weil die Schuldentilgung zu Lasten der Leistungsfähigkeit der Gemeinde gehen würde. Auf einen Zwischenruf hin, warum keine Rücklagen gebildet worden seien, erklärte Herbst, dass erst 2015 gesetzlich die Möglichkeit geschaffen worden sei, für große Sanierungen Geld anzusparen. Eine junge Mutter bezeichnete es als ungerecht an, mehrfach finanziell belastet zu werden. Vor einiger Zeit habe ihre Familie für den Straßenausbau zahlen müssen, jetzt sei Geld für die Wasserleitung aufzubringen. Bürgermeister Frederik Röder führte überdies an, dass beim Straßenausbau die Kosten für den Wasserleitungsbau nicht auf die Anlieger umgelegt, sondern gemäß einem Beschluss des Gemeinderates in die alle vier Jahre neu zu erstellende Kalkulation der Wassergebühren einfließen.

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