Alling:Alles rechtens

Landratsamt weist Beschwerde gegen Allings Bürgermeister ab

Von Manfred Amann, Alling

Aus rechtlicher Sicht ist nicht dagegen einzuwenden, dass die Gemeinde Alling die technische und kaufmännische Betriebsführung der örtlichen Wasserversorgung zukünftig dem Amperverband (AV) überlässt. Dies hat das Landratsamt nach Prüfung entsprechender Unterlagen und Vorgänge nun der Gemeinde mitgeteilt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Fredrik Röder (CSU) zurückgewiesen. Albert Mögn, der sich schon gegen die Planung der Gemeinde stark gemacht hatte, dem AV beizutreten und diesem gesamte Wasserversorgung samt Leitungsnetz und Anlagen zu übertragen, hatte sich an die Kommunalaufsicht gewandt, da seiner Ansicht nach die Überantwortung der technischen und kaufmännischen Betriebsführung nicht dem Wunsch der Bürger entspreche, die mit über 700 Unterschriften für ein Bürgerbegehren erreicht hatten, dass die Befürworter der Übernahme durch den AV einlenkten.

Aus Sicht des Landratsamtes bleibt die Zielsetzung des angestrebten Bürgerbegehrens, das vom Gemeinderat schließlich beschlussmäßig übernommen worden war, trotz Auslagerung von Aufgaben erfüllt. Alling bleibt trotz Überantwortung der beiden Betriebsbereiche an den AV alleiniger Eigentümer der Wasserversorgung und wird in seinen Hoheitsrechten nicht eingeschränkt. Die abgeschlossene Zweckvereinbarung zur Übernahme der beiden Aufgaben sei rechtlich unbedenklich.

Bürgermeister Frederik Röder sagte im Gemeinderate, die Beschwerde habe auch darauf abgezielt, dass aufgrund der Personalsituation im Rathaus bei entsprechender Aufgabenzuteilung zumindest die kaufmännische Betriebsführung in der Gemeindeverwaltung zu stemmen sein müsste. Dazu konnte und wollte das Landratsamt jedoch nicht Stellung beziehen, denn Personalabgelegenheiten seien ausschließlich Angelegenheit des Gemeinderates. Da Mögn offensichtlich in seiner Eingabe auf "nicht öffentlich gefasste Personalentscheidungen" zurückgegriffen habe, appellierte Röder an die Gemeinderäte, die Verschwiegenheitspflicht ernst zu nehmen.

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