ADFC:Narren und Alkohol

Radlclub gibt Tipps zum richtigen Verhalten im Fasching

Nicht nur Autofahrer, auch Radler, die zu einem Faschingsball fahren, müssen sich beim Konsum alkoholischer Getränke zurückhalten. Ab 1,6 Promille gelten Radfahrer als absolut fahruntauglich, heißt es in einer Pressemeldung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Wer mit einem solchen Alkoholpegel überhaupt noch radeln kann, muss mit dem Verlust des Führerscheins und einer Geldstrafe rechnen, wenn er in eine Polizeikontrolle gerät. Doch man muss nicht so betrunken sein, um mit einer Geldbuße bestraft zu werden. Dafür genügt bei einem auffälligen Fahrverhalten bereits ein Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut. Radfahrer müssen aber nicht nur darauf achten, nicht allzu feuchtfröhlich zu feiern, auch die Beleuchtung des Radls muss funktionieren, will man in der dunklen Jahreszeit damit unterwegs sein. Der ADFC weist zudem darauf hin, dass das Mitnehmen anderer Personen auf dem Radl nicht gestattet ist, es sei denn, es handelt sich um Kinder im Alter bis sieben Jahre. Diese dürfen auf einem Kindersitz mitfahren. Masken, die das Sehfeld des Radlers einschränken, müssen für die Fahrt zum Faschingsball abgenommen werden. Überdies muss gewährleistet sein, dass ein Verkehrsteilnehmer jederzeit genügend hören kann.

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