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Für Menschen unter Vollbetreuung:Stichtag 5. Mai für Wahlanträge

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. April beschlossen, dass Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, auf Antrag an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen können. Das Münchner Wahlamt nimmt Betroffene, die bis Sonntag, 5. Mai schriftlich oder persönlich beim KVR einen entsprechenden Antrag stellen, noch ins Wählerverzeichnis auf. Weitere Auskünfte gibt die Wahlhotline unter 089 / 233-962 33 oder per Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de

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SZ vom 27.04.2019 / lod
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