Für die meisten Besitzer alter Papierführerscheine wird die Zeit knapp. Sie müssen ihren „Lappen“ gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Dieser ist dann nur noch 15 Jahre gültig. Am 19. Januar 2025 werden die alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine sowie die alten DDR-Führerscheine ungültig. Zwar dürfen die Autofahrerinnen und Autofahrer dann weiterhin ein Fahrzeug lenken, die Fahrerlaubnis erlischt nicht. Wenn sie aber bei einer Kontrolle erwischt werden, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig. Für Lkw- und Busfahrer gelten strengere Regeln.
Mehr Zeit haben nur Führerscheinbesitzer, die vor 1953 geboren sind. Sie müssen erst zum 19. Januar 2033 den Schein umtauschen. „Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass ein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob diese Fahrerlaubnisinhaber nach dem 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis noch Gebrauch machen möchten und dafür weiter einen gültigen Führerschein benötigen“, teilt das Bundesverkehrsministerium dazu mit.
Die Bearbeitungszeit für den EU-Führerschein liegt bei etwa acht Wochen. Das Kreisverwaltungsreferat rät deshalb, den neuen Schein noch rechtzeitig zu beantragen, um Verzögerungen gegen Ende der Umtauschfrist zu vermeiden. Wer seinen Hauptwohnsitz in München hat, kann den Umtausch bei der Fahrerlaubnisbehörde entweder online oder analog beantragen. Münchnerinnen und Münchner, die die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises nutzen, können den Antrag direkt im Netz über bayernportal.de stellen. Sie können den Antrag aber auch zu Hause ausfüllen und mit den zugehörigen Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle, Garmischer Straße 19/21, 81373 München, schicken.
In den kommenden Jahren sind auch die Nutzer alter Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, an der Reihe. Dies ist folgendermaßen gestaffelt, Stichtag ist jeweils der 19. Januar:
Ausstellungsjahre 1999 bis 2001: Umtausch bis 2026. Ausstellungsjahre 2002 bis 2004: Umtausch bis 2027. Ausstellungsjahre 2005 bis 2007: Umtausch bis 2028.
Ab dem Ausstellungsjahr 2008 bis 2013 verschiebt sich die Frist um jeweils ein Jahr. 2033 müssen alle Dokumente umgetauscht sein. Aktuell kostet der Umtausch 25,30 Euro, bei Umtausch der Klasse 2 mit gleichzeitiger Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr: 43,90 Euro. Weitere Infos zum Pflichtumtausch gibt es auf der Homepage der Stadt München unter der Rubrik Bürgerservice.