Süddeutsche Zeitung

Fritz Wepper scheitert mit Klage:Atze Schröder muss kein Schmerzensgeld zahlen

Was darf ein Comedian und was nicht? Darüber haben Atze Schröder und Fritz Wepper vor Gericht gestritten. Nun hat das Münchner Landgericht die Schmerzensgeldklage Weppers abgewiesen.

Fritz Wepper bekommt kein Schmerzensgeld von Atze Schröder. Das hat das Münchner Landgericht am Donnerstag entschieden. Wepper sah sich von Äußerungen aus Schröders Bühnenprogramm beleidigt. Schröder hatte sich darin über die Beziehung Weppers zu der wesentlich jüngeren Susanne Kellermann lustig gemacht.

Der Schauspieler und seine Anwälte forderten deshalb 25.000 Euro Schmerzensgeld. Vor Gericht konnte er sich damit nicht durchsetzen. Gründe für das Urteil lägen noch nicht vor, sagte eine Gerichtssprecherin. "Es streiten zwei Grundrechte", sagte Richter Peter Lemmers während der Verhandlung am Vortag: Kunstfreiheit gegen Persönlichkeitsrecht. Er könne zwar nachvollziehen, dass sich der Schauspieler von Schröders Äußerungen verletzt fühle, sagte er. Allerdings seien alle Textpassagen in Schröders Programm "erkennbar satirisch gemeint". Auch Schröders Verteidiger beriefen sich auf die Freiheit der Satire.

Weppers Anwalt Norman Synek hatte dagegen bereits am Mittwoch angekündigt, im Falle einer Niederlage vor Gericht in Berufung gehen zu wollen. Neben der Schmerzensgeldklage hatte Wepper auch versucht, eine einstweilige Verfügung gegen Schröder zur erwirken. Damit sollte der Comedian gezwungen werden, bestimmte Behauptungen zu unterlassen.

Wepper konnte sich mit seinen Forderungen nur teilweise durchsetzen. Zwar darf Schröder Reaktionen seines Publikums auf Äußerungen über den Schauspieler nicht mehr wiederholen. Wepper muss sich nach dem gerichtlichen Beschluss aber weiterhin die Behauptung gefallen lassen, der Schauspieler selbst habe die Beziehung mit Kellermann in die Öffentlichkeit gebracht.

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