Süddeutsche Zeitung

Freizeitsport:Verlieren die Kletterhallen des Alpenvereins ihre Sonderstellung?

  • Der Deutsche Alpenverein betreibt zahlreiche Kletterhallen in ganz Deutschland zu günstigen Konditionen.
  • Nun haben die Richter in Darmstadt der DAV-Sektion aufgetragen, sich mit ihrer Kletterhalle ins Handelsregister einzutragen.
  • Nun schlussfolgern manche: Der Spruch könnte das Signal dafür sein, dass der DAV und seine Mitglieder in puncto Kletterhallen künftig womöglich auf alle ihre bisherigen Privilegien verzichten müssen.

Von Christian Sebald

Der Kletterboom ist ungebrochen, in den beiden Kletterhallen des Deutschen Alpenvereins (DAV) in Thalkirchen und Freimann ebenso wie in den Hunderten anderen Kletterhallen des Bergsportvereins überall in Deutschland. Deshalb zuerst die gute Nachricht für ihre Besucher: In den DAV-Kletterhallen bleibt alles, wie es ist. Alpenvereinsmitglieder können dort auch in Zukunft preisgünstiger ihrer Leidenschaft frönen als Nichtmitglieder.

Die Sektionen, wie die lokalen Gliederungen des DAV heißen, können wie bisher öffentliche Zuschüsse für den Bau der Sportstätten bekommen. Außerdem dürfen sie weiter die Steuervorteile für die Hallen geltend machen, die ihnen als "Idealvereine" zustehen, die keine Profite anstreben. "All das gilt nicht nur für unsere vorhandenen Kletterhallen", sagt DAV-Geschäftsführer Olaf Tabor. "Sondern auch für Neubauten und zwar überall in Deutschland."

Und für München ist dies besonders bedeutend, da ein Siebtel aller DAV-Mitglieder den Sektionen München und Oberland angehört und da die Halle in Thalkirchen die größte ihrer Art weltweit ist.

Tabor und seine Leute in der DAV-Geschäftsstelle müssen die Lage in diesen Tagen ein ums andere Mal erklären. Denn seit dem Wochenende gibt es darüber allerlei Verwirrung. "Deutschlands größter Sportverein hat juristischen Ärger", lautete da die Meldung. "Mit Staatshilfe hat der Alpenverein (deutschlandweit, Anm. d. Red.) ein Netz von 200 Kletterhallen aufgebaut - und womöglich die Grenze vom Vereinsleben zum Kommerz überschritten."

Anlass der vielen Berichte, die auf die Meldung folgten, ist ein Urteil des Amtsgerichts Darmstadt. Es gibt der DAV-Sektion der hessischen Stadt auf, sich mit ihrer Kletterhalle ins Handelsregister einzutragen. Die Schlussfolgerung daraus: Der Spruch könnte das Signal dafür sein, dass der DAV und seine insgesamt 1,2 Millionen Mitglieder in puncto Kletterhallen künftig womöglich auf alle ihre bisherigen Privilegien verzichten müssen. Hintergrund ist der Dauerclinch zwischen dem DAV und den Betreibern kommerzieller Kletterhallen, die diese Vereinsprivilegien natürlich nicht genießen und sich deshalb benachteiligt sehen. Sie wollen sie schon seit Jahren weghaben.

DAV-Hallen sind Konkurrenz für die kommerziellen

Dabei ist der Streit seit eineinhalb Jahren höchstrichterlich geklärt. Im Juni 2016 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die öffentliche Förderung von DAV-Kletterhallen rechtmäßig ist. Aber nicht nur das. Sie geht zudem mit den Regeln des EU-Binnenmarktes konform. Entsprechend zufrieden äußerte sich seinerzeit der DAV-Präsident Josef Klenner. "Wir sind froh über diese Entscheidung", sagte er. "Wir leisten in unseren Kletterhallen einen erheblichen und gemeinnützigen Betrag zur Entwicklung des Breitensports in Deutschland."

An dieser Rechtslage wird auch nichts ändern, dass sich die DAV-Sektion Darmstadt mit ihrer Halle ins Handelsregister eintragen muss. Der Spruch des Amtsgerichts Darmstadt ist bereits mehr als drei Jahre alt und außerdem ein Detail aus einem jahrelangen Rechtsstreit. In dessen Rahmen hat das Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt bereits im Jahr 2010 festgestellt, dass der Betrieb der Kletterhalle Darmstadt ohne Einfluss ist auf den Vereinscharakter des DAV Darmstadt.

Das OLG Frankfurt forderte einzig, dass sich die Sektion - zusätzlich zum Vereinsregister, in dem sie natürlich weiterhin geführt wird - auch noch in das Handelsregister eintragen muss. Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das in diesen Tagen ergangen ist und in seinen Details etwas für juristische Feinschmecker ist, bestätigt die Rechtslage ebenfalls. Für den DAV und die zigtausend Kletterer, die die Hallen des Bergsportvereins schätzen, ist denn auch nur wichtig, dass sich am Status der Sportstätten nichts ändert.

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SZ vom 21.12.2017/vewo
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