Zwischen Neufahrn und Massenhausen:Tempolimit auf Staatsstraße 2341

Aufgrund schwerer Verkehrsunfälle auf der Staatsstraße 2341, hat sich die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Freising in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Neufahrn zu einer Änderung der bisher geltenden Verkehrsregelung entschieden. Auf dem gesamten Straßenstück zwischen Neufahrn und Massenhausen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 Stundenkilometer begrenzt, teilt das Landratsamt mit. Zudem wurde für den gesamten Bereich ein Überholverbot - außer teilweisem Überholen von Traktoren - angeordnet. Die Umsetzung durch Aufstellen von Verkehrszeichen ist bereits geschehen. Um den Verkehrsteilnehmern eine gewisse Eingewöhnungsphase zu ermöglichen, wird darauf hingewiesen, dass spätestens Mitte Dezember wieder damit begonnen wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Radarmessungen zu überwachen.

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