Zusätzlicher Anreiz:14 Wohnungen für Kita-Personal

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Das Interesse in Neufahrn ist groß, im Herbst können die ersten Mitarbeiter einziehen

Von Birgit Grundner, Neufahrn

Mit Personalwohnungen will die Gemeinde die Arbeitsplätze in Neufahrner Kitas interessanter machen, und die Träger der Einrichtungen greifen diese Idee ganz offensichtlich gerne auf. Die Diakonie, das BRK und die Johanniter mieten zehn der 14 Wohnungen an, die zusammen mit einer Krippe am Keltenweg und einem Kindergarten Am Sportplatz errichtet werden. Untervermieten dürfen sie dann ausdrücklich nur an Mitarbeiter, die tatsächlich in einer Kita im Gemeindegebiet beschäftigt sind. Wenn sie eine oder mehrere Wohnungen nicht mehr brauchen sollten, können sie innerhalb von drei Monaten kündigen.

Zunächst vier Wohnungen sollen an Beschäftigte der Gemeinde selbst vergeben werden. Das Interesse sei groß, berichtete Christian Salzmann von der Verwaltung, als er dem Gemeinderat das Konzept für die Vergabe vorstellte. Bei seinen Kollegen sind vor allem die Drei-Zimmer-Wohnungen mit 75 und mehr Quadratmetern gefragt.

Für Diskussionen sorgte die Frage, ob die Gemeinde sich nicht auch "einen gewissen Leerstand leisten" sollte, wie Christopher Aichinger (Freie Wähler) es ausdrückte. Denn nur dann könne man damit künftig Personal anlocken. Burghard Rübenthal (CSU) fand ebenfalls, dass man genug Zeit haben müsse, um mit den Wohnungen "werbetechnisch neue Mitarbeiter zu gewinnen". Die "eigentliche Intention" für den Wohnungsbau sei die "Neugewinnung von Personal" gewesen, bekräftigte Ozan Iyibas (CSU). Andererseits seien sie schon auch dafür gedacht, bereits beschäftigtes Personal der Gemeinde zu halten, gab Christian Meidinger (Grüne) zu bedenken.

Letztlich wurde das Konzept gegen fünf Stimmen aus den Reihen der CSU und der Freien Wähler beschlossen. Die Wohnungen sind voraussichtlich am 1. September bezugsfertig. Sie sind zwischen 44 und 82 Quadratmeter groß. Die Miete beträgt 9,50 Euro pro Quadratmeter. Deutlich erhöht würde sie im Fall der Wohnungen, die an Gemeinde-Mitarbeiter vergeben sind, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet werden sollte. Das wäre dann auch nur eine Übergangsregelung: Nach einem halben Jahr müssten die betreffenden Mieter dann ausziehen.

© SZ vom 25.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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