Die Staatsanwältin war am Ende ziemlich sauer. Und sie zeigte keinerlei Ambitionen, das auch nur annähernd zu verbergen. Sie wolle ihren Ärger gegenüber der Ex-Frau des Angeklagten, der sich am Freisinger Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, Hausfriedensbruchs und Beleidigung verantworten musste, zum Ausdruck bringen, sagte sie in ihrem Plädoyer. Die frühere Ehefrau hatte das Verfahren gegen den 45-jährigen Freisinger zunächst ins Rollen gebracht, machte dann in der Verhandlung allerdings von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Da die Vorwürfe sonst nicht nachzuweisen waren, blieb der Staatsanwältin nicht anderes übrig, als einen Freispruch zu beantragen. Richter Michael Geltl sah es genauso und folgte dem Antrag.
Der 45-Jährige und seine Frau hatten sich vor eineinhalb Jahren getrennt. Die Frau lebt mit den beiden Kindern weiterhin in der Wohnung, die alle einst gemeinsam bewohnten. Ende März und Anfang April dieses Jahres soll der Angeklagte die Tür der Wohnung eingetreten und seine Frau gewürgt und bedroht haben. Daraufhin fasste das Amtsgericht einen Gewaltschutzbeschluss und verbot dem Angeklagten, die Wohnung seiner Ex-Frau zu betreten. In der aktuellen Verhandlung, in der es eigentlich um einen späteren Vorfall im Mai dieses Jahres ging, bestritt der Angeklagte diese Vorwürfe. Das war insofern relevant, als bei dem nun verhandelten Verstoß gegen den Gewaltschutzbeschluss zu prüfen war, ob die Voraussetzungen für diesen überhaupt gegeben gewesen seien, erklärte der Richter. Man könnte auch sagen: Liegen keine nachweisbaren Gründe für den Gewaltschutzbeschluss vor, dann kann es keinen Verstoß dagegen geben.
Der vermeintliche Verstoß bestand darin, dass der Angeklagte zur Wohnung seiner Ex-Frau kam, weil seine Tochter ihm in einem Telefonat gesagt habe, "dass es ihr nicht gut geht und sie mich sehen will", berichtete der 45-Jährige. Die Frau, die mit den beiden Kindern und ihrem neuen Lebensgefährten in der Wohnung war, ließ ihn zunächst nicht rein. Als sie später zum Rauchen auf die Terrasse ging, sprach der Angeklagte sie dort an. Es kam zu einem Wortgefecht, ehe beide in die Wohnung gingen, wo sich der Angeklagte auch mit dem Lebensgefährten seiner Ex-Frau stritt und "eine kleine Rangelei" lieferte, wie dieser als Zeuge aussagte. Er konnte aber nicht mehr genau sagen, ob der Angeklagte tatsächlich gegen den Willen der Frau in die Wohnung gekommen war. Auch an konkrete Beleidigungen hatte er keine Erinnerung.
Die Frau, die etwas Licht ins Dunkel hätte bringen können, wollte vor Gericht nichts sagen. Wohl auch deshalb, weil sie zum Angeklagten inzwischen wieder "ein normales Verhältnis" hat, wie dieser berichtete. "Ich benehme mich jetzt anders und wir versuchen wegen der Kinder, vernünftig mit der Sache umzugehen - ich habe das jetzt abgeschlossen", sagte er.
So blieb letztlich nichts Verwertbares übrig, was der Staatsanwältin sauer aufstieß, "weil wegen eines Familienstreits unnötig die Polizei und die Justiz beansprucht worden sind, die an der Grenze ihrer Kapazitäten sind". Ein Tatnachweis sei nicht zu führen, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. "Die Taten, die zum Gewaltschutzbeschluss geführt haben, hat der Angeklagte bestritten." Und die Frau habe sich ja nicht geäußert. "Auch weitere Beweise waren nicht zu führen, der Zeuge konnte auch keine konkreten Aussagen machen", sagte der Richter. So blieb als Konsequenz nur der Freispruch und die Übernahme der Gerichtskosten durch die Staatskasse.