Zolling:Ohrwürmer im Trinkwasser

Abkochgebot im Einzugsbereich der Gemeinde gilt auch weiterhin. Coliforme Bakterien festgestellt

In allen Ortschaften im Einzugsgebiet der Zollinger Wasserversorgung muss Trinkwasser weiter abgekocht werden. Wie die Gemeinde am Dienstag mitgeteilt hat, sind im Netz der Wasserversorgung coliforme Bakterien nachgewiesen worden. Diese sind Indikator für Verunreinigungen unterschiedlichen Ursprungs, die für sich genommen für die Normalbevölkerung keine Gesundheitsgefährdung darstellen. Bei immungeschwächten Menschen könnten gesundheitliche Beeinträchtigungen jedoch nicht ausgeschlossen werden, so der Hinweis der Gemeinde.

Entwarnung kann noch nicht gegeben werden. Zwar wurden - seitdem die Überschreitung des betreffenden Grenzwerts am Montagnachmittag bekannt geworden war - in der Aufbereitungsanlage mehrere Ohrwürmer gefunden, die über diverse Bauwerksfugen in das Trinkwassersystem geraten sind, wie es in der Mitteilung weiter heißt: "Die Anzahl der aufgefunden Kleinsttiere ist als Ursache für den Eintrag der coliformen Bakterien möglich."

Die betroffenen Anlagenteile seien deshalb unverzüglich gereinigt, desinfiziert und nach erfolgreicher Beprobung wieder in Betrieb genommen worden. Sämtliche Bauwerksfugen seien abgedichtet worden, als weitere Maßnahme werde das verunreinigte Trinkwasser im gesamtem Trinkwasserleitungsnetz täglich über Hydranten ausgespült. Die Grenzwerte für coliforme Bakterien seien bei darauffolgenden Probenahmen auch eingehalten worden. "Leider führten diese Maßnahmen jedoch nicht zu einer dauerhaften Einhaltung der Trinkwasserqualität gemäß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung", bedauert die Gemeinde. Wegen erneut steigender Werte könne ein weiterer Eintrag von Verunreinigungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Deshalb werde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Freising zur Sicherheit der Bevölkerung ein Abkochgebot erlassen.

Leitungswasser darf demnach nur abgekocht getrunken werden, es muss einmalig sprudelnd (~100°C) aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Auch zur Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden. Für die Toilettenspülung, Körperreinigung und andere Zwecke kann das Leitungswasser ohne Einschränkungen genutzt werden. Das Abkochgebot gilt für alle Ortsteile im Trinkwasserversorgungsbereich der Wasserversorgung Zolling (inklusive der Ortsteile Haun und Unterschwaig von Haag), aber nicht für Palzing, Gerlhausen, Ober- und Unterappersdorf.

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