30 Zentimeter über dem Boden:"Rechtmäßige Zustände"

Seit Mittwoch hängen alle Wahlplakate in der richtigen Höhe

Der Streit dauerte anderthalb Wochen, jetzt hat die Stadt ihre "Nebenbestimmungen zur Plakatierungsverordnung" für alle Parteien durchgesetzt. Seit Mittwochvormittag hängen alle Wahlplakate auf der maximal erlaubten Höhe, die mit etwa 30 Zentimetern über dem Boden festgesetzt worden war. Bekanntlich hatten sich AfD und FDP nach dem Beginn der Plakatierungsfrist für die Bundestagswahl nicht an diese Vorgaben gehalten und ihre Plakate deutlich zu hoch an Laternenmasten und ähnlichem angebracht.

Offenbar war in der Plakatierungserlaubnis für die Parteien nicht ausdrücklich auf die 30-Zentimeter-Regel hingewiesen worden, weshalb das Ordnungsamt die Genehmigungen widerrufen und durch ergänzte Fassungen ersetzt hatte. In der Verordnung sei die Rede von Plakatständern, hatte Ordnungsamtsleiter Robert Zellner das erklärt. Solche würden nun einmal stehen und nicht an Masten hängen.

Gleichwohl war die AfD der Aufforderung, ihre Plakate korrekt anzubringen nicht nachgekommen und hatte angekündigt, Rechtsmittel dagegen zu prüfen - bislang wohl ohne Ergebnis: "Bis Mittwochmorgen hatte keine Partei Rechtsmittel eingelegt", meldet die Stadtverwaltung. Wo möglich seien die Plakate deshalb nun auf der korrekten Höhe angebracht worden. Wo dies nicht machbar gewesen sei, habe man im unmittelbaren Umfeld geeignete Standorte genutzt. Die Stadt gehe "vom Einverständnis aller Parteien aus, rechtmäßige Zustände herzustellen".

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