Zehn Meter am Flugzeug vorbei:Neue Regeln für Drohnenbesitzer

Drohne stört erneut Flugverkehr

Neue Regelungen sollen helfen, dass Drohnen Flugzeugen nicht mehr zu nahe kommen.

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Immer wieder kommt es zu Zwischenfällen mit Drohnen - auch am Münchner Flughafen. Jetzt hat die Bundesregierung strengere Regeln beschlossen. Bei Verstößen drohen Haftstrafen.

Von Gerhard Wilhelm, Flughafen

Immer wieder kommt es am Flughafen im Erdinger Moos zu gefährlichen Vorfällen mit Drohnen. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Deutschen Flugsicherung (DFS) 64 gefährliche Annäherungen an startende oder landende Flugzeugen in Deutschland, alleine sechs davon im Moos. Auch abstürzende Drohnen stellen eine wachsende Gefahr dar. Die kleinen ferngesteuerten Fluggeräte werden immer beliebter. Deshalb hat die Bundesregierung strengere Regeln für die Nutzung der unbemannten Fluggeräte beschlossen. Die DFS begrüßt diese neue Verordnung zum Betrieb von Drohnen. Sie biete mehr Rechtssicherheit für die Nutzung unbemannter Fluggeräte und gewährleiste mehr Sicherheit im deutschen Luftraum. Die DFS geht davon aus, dass die Anzahl der Drohnen in Deutschland weiter wachsen wird und bis zum Jahr 2020 mehr als eine Million der Geräte im Luftraum unterwegs sind.

Zuletzt ist eine Drohne Anfang Oktober 2016 am Flughafen einem Flugzeug gefährlich nahe gekommen. Der Vorfall hat sich in der östlichen Einflugschneise zwischen Fraunberg und Berglern ereignet, wie die Polizei berichtete. Den Abstand zur Drohne schätzte der Pilot auf nur 30 bis 50 Meter. Die Kriminalpolizei Erding fahndete vergeblich nach dem Drohnenbesitzer. Im August 2016 entging ein Airbus A 321 mit 110 Menschen an Bord knapp einem Crash - die Drohne hatte sich dem Flieger in 1700 Metern Höhe bis auf zehn Meter genähert, wie der Pilot meldete.

Für die ermittelnde Kripo sei es sehr schwer, heraus zu finden, wer die Drohne gesteuert hat, sagt Norbert Kluthe von der Kriminalpolizei Erding. Zum einen dauere es von der Meldung des Piloten an Flugsicherung oder Tower bis zur zuständigen Dienststelle. Zudem sei es über die Aussage eines Piloten in 1500 Metern Höhe sehr schwer, den Ort zu finden, von der aus die Drohne gestartet wurde. Oft würden selbst umfangreiche Befragungen an Ort und Stelle keine genaueren Aussagen zulassen, selbst wenn sehr schnell ein Hubschrauber in der Luft sei. Im Fall Berglern habe man nur einen großen, drohnenähnlichen Micky-Mouse-Luftballon mit zwei Ohren in der Luft entdeckt. "Der Pilot ist sich aber sicher, dass es eine Drohne war", sagt Kluthe.

Die DFS kann wenig helfen. "Wir nehmen lediglich die Meldung des Piloten entgegen. Wir können diese, da Drohnen nicht auf den Radarschirmen sichtbar sind, weder überprüfen noch Abstände messen. Daher sprechen wir auch nicht von Störungen oder Beinahe-Unfällen. Diese Begriffe stehen in der Luftfahrtwelt für ganz andere Vorkommnisse", schreibt Ute Otterbein, die Pressesprecherin der DFS.

Die Flughafen München GmbH (FMG) begrüßt den Beschluss der Regierung. Er sei für den Schutz des Flughafennahbereichs "essenziell für ein sicheres, geordnetes Nebeneinander von großräumig agierender konventioneller Großluftfahrt und dem in der Regel lokalen Betrieb von Drohnen", teilt FMG-Sprecher Horst Jahnke mit. Der Vorstoß des Bundesministeriums könne aber nur ein erster wichtiger Schritt zur Regulierung des Drohnenbetriebs auf nationaler Ebene sein. "Seitens der EASA, der European Aviation Safety Agency, welche absehbar durch die EU mit der Regulierung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten auf supranationaler Ebene betraut werden wird, liegt ein detaillierter Verordnungsentwurf bereits vor."

Künftig müssen in Deutschland alle unbemannten Fluggeräte über 250 Gramm mit einer Plakette mit dem Namen des Besitzers und seiner Adresse gekennzeichnet werden. Wer Geräte über zwei Kilogramm fliegen lässt, muss einen Führerschein dafür haben. Der Nachweis kann eine bestandene Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt, eine Einweisung durch einen Luftsportverein oder eine Pilotenlizenz sein. Mindestalter: 16 Jahre. Für Drohnen über fünf Kilogramm wird eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörden verlangt.

Wer erwischt wird, riskiert bis zu zehn Jahre Haft

Gewerbliche Nutzer, etwa Kurierdienste, dürfen Drohnen künftig auch außerhalb der Sichtweite der Piloten fliegen lassen. An Einsatzorten von Polizei und Rettungsdiensten, an Industrieanlagen oder in der Nähe von Flughäfen dürfen Drohnen künftig nicht mehr eingesetzt werden und ihre maximal erlaubte Flughöhe beträgt 100 Meter.

Wer mit seiner Drohne Flugzeugen zu nahe kommt, dem droht ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Drohnenflüge in diesen Höhen und im Umkreis von 1,5 Kilometern um einen Airport sind bereits verboten. Wer erwischt wird, riskiert bis zu zehn Jahre Haft. Zu Recht, sagt Axel Raab, Sprecher der DFS: "Drohnen sind gefährlicher als Vögel, weil ihre Metallteile sogar Triebwerke in Brand setzen können." Für Kluthe sind nicht fehlende Gesetze das Problem, sondern "das fehlende Bewusstsein bei den Leuten, die die Gefahr unterschätzen."

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