Zahlreiche Hilfesuchende:Tücken des Alltags

Schlüsseldienst

Ein besonderes Kapitel sind "Fantasieabrechnungen" von Schlüsseldiensten. Machen sie Hilfe in dringenden Notsituationen geltend, dann gibt es kein Widerrufsrecht.

(Foto: Holger Hollemann/dpa)

Der Neufahrner Verbraucherberater Ludwig Wagner-Limbrunner klärt über Haustürgeschäfte auf

Von Birgit Grundner, Neufahrn

Wer Ludwig Wagner-Limbrunner zuhört, bekommt eine Vorstellung davon, was sich in einem bestimmt repräsentativen Ort wie Neufahrn alles abspielt: Kunden von Telefonfirmen erhalten Rechnungen mit Leistungen, die sie niemals bestellt haben. Ein Ansprechpartner für Beschwerden lässt sich aber kaum finden: "Da rennt man gegen eine Wand". Als "sehr unangenehm" beschreibt Wagner-Limbrunner etwa auch "Verhandlungen" mit Inkassobüros, denen er eine oft "fantasievolle Ausgestaltung von Gebühren" bescheinigt. Und dann sind da noch die Vermieter, die es "nicht schaffen", eine rechtsgültige Betriebskostenabrechnung anzufertigen: "Ich hatte gerade wieder einen Fall, da war alles falsch."

Erst seit Januar ist Ludwig Wagner-Limbrunner Verbraucherberater in Neufahrn. Aber er hat schon einen ganzen Fundus von Geschichten aus dem Arbeitsalltag. Immerhin kommen jeden Monat Dutzende von Hilfesuchenden in die seit Jahren etablierte Einrichtung des Verbraucherservice Bayern. Der Münchner Jurist mit eigener Rechtsanwaltskanzlei bietet mit seiner Kollegin Lisa Walzel, die auf Finanz- und Versicherungsfragen spezialisiert ist, regelmäßig Sprechstunden im Rathaus an.

Vor Kurzem hat er sich im Sozialbeirat offiziell vorgestellt. Dort informierte er besonders über Probleme rund um das Thema Kaufverträge, Haustürgeschäfte und Online-Bestellungen. Dabei räumte er mit dem "populären Rechtsirrtum" auf, dass der Rücktritt von einem Kaufvertrag immer möglich ist: "Das stimmt so nicht." Allerdings hätten Kunden bei Sachmängeln die Möglichkeit, eine Nachlieferung oder Mangelbeseitigung zu fordern. Erst wenn das Nachbessern zweimal gescheitert sei, sei ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, erklärte Wimmer-Limprunner. Bei Haustürgeschäften - dazu zählen auch Geschäfte etwa bei Kaffeefahrten - gilt ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Werden Waren am Telefon angeboten, so rät der Experte, keine persönlichen Informationen preiszugeben, "nicht allzu freundlich zu sein" und schnell wieder aufzulegen: "Das erhöht die Chance, das so was dann schnell wieder aufhört", meint er.

Ein besonderes Kapitel sind "Fantasieabrechnungen" von Schlüsseldiensten. Machen sie Hilfe in dringenden Notsituationen geltend, dann gibt es kein Widerrufsrecht. Wagner-Limbrunner spricht von "zum Teil mafiaähnlichen Strukturen" und empfiehlt die Nummer von einem "Dienst des Vertrauens" bereit zu halten, so dass man bei Bedarf schnell darauf zurückgreifen könne und nicht auf irgendwelche Angebote aus dem Internet angewiesen sei.

Ob es denn schon ein Thema gegeben habe, das ihn "komplett in den Wahnsinn getrieben" habe, wollte Sozialreferentin Beate Frommhold-Buhl (SPD) wissen. Neben den Telekommunikationsgeschäften, unangenehmen Inkassobüros und mangelhaften Betriebskostenabrechnungen nannte der Jurist etwa die Durchsetzung finanzieller Forderungen nach Flugverspätungen. Da habe er schon "frustrierende Erlebnisse" in Neufahrn gehabt, und viele Fluggesellschaften würden erst dann reagieren, "wenn ein Anwalt schreibt".

Wagner-Limbrunners Sprechstunden in der Verbraucherberatung sind: montags, dienstags und freitags von neun bis 13 Uhr, außerdem montags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 15 bis 18 Uhr. Lisa Walzel ist täglich außer donnerstags von neun bis 13 Uhr da. Eine 30-minütige Beratung kostet 30 Euro, telefonische Beratung gibt es schon ab zehn Euro. Wenn Schriftverkehr abgewickelt werden muss, sind 60 Euro fällig.

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