Freising:Mehr Geld für weniger Haushalte

Freising: Wohngeld oder einen Lastenzuschuss erhalten im Landkreis Freising insgesamt 780 Haushalte.

Wohngeld oder einen Lastenzuschuss erhalten im Landkreis Freising insgesamt 780 Haushalte.

(Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Die Zahl der Wohngeldbezieher ist im Landkreis in den vergangenen Jahren gesunken, sie erhalten im Durchschnitt 263 Euro.

Von Teja Banzhaf , Freising

"Bezahlbares Wohnen"' wird gerne aufs politische Banner geschrieben. Wohngeld ist eine Möglichkeit, dafür zu sorgen: 2020 wurden überall, auch im Kreis Freising, die Einkommensgrenzen dafür angehoben. Die Folge: Zum Jahreswechsel 2021 gab es insgesamt 780 mit Wohngeld unterstützte Haushalte. Viel oder wenig? Das kommt auf den Zeitpunkt der Betrachtung an: 2010 waren es noch 907 Haushalte, also 127 mehr.

Geld bekommen Menschen, deren Miete sonst für sie nicht bezahlbar wäre, aber auch Hausbesitzer, die mangels Einkommen mit dem Unterhalt ihres Gebäudes Probleme haben. Im Kreis Freising lag das durchschnittliche Wohngeld zuletzt bei 263 Euro. Das langte in der Bundesliga der Wohngeldhaushalte zu Platz vier unter 405 ausgewerteten Städten und Kreisen inklusive Stadtstaaten. Spitzenreiter ist der Kreis Groß-Gerau in Hessen. Dort lag das durchschnittliche Wohngeld zuletzt bei 273 Euro. Was kein Grund zum Jubeln ist, sondern darauf schließen lässt, dass dort das Wohnen besonders teuer ist.

Der Teufel steckt im Detail

Denn der Teufel steckt beim Wohngeld im Detail: Es gibt im Bayern zwar 55 085 Wohngeld-Haushalte (Vorjahr: 39 843). Aber je nach Kreis oder Ort und lokalen Mieten gelten Mietenstufen und beim Einkommen Höchstbeträge, die den Betrag bestimmen, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld aufgefangen wird. Immerhin: Mit Hilfe der Wohngeldstatistik lässt sich zum 31. Dezember 2020 (das sind die aktuellsten Daten) in Zahlen fassen, um welche Beträge es geht: An Zuschuss hat ein Wohngeld-Haushalt im Kreis Freising bis zu diesem Stichtag durchschnittlich 263 Euro pro Monat erhalten und es gab 780 Empfänger-Haushalte (2019: 580). Nach den Daten der Regionaldatenbank der Statistischen Landesämter wurden 760 Haushalte bei der Miete unterstützt, 20 erhielten einen Lastenzuschuss (zur Höhe gibt es aus Geheimhaltungsgründen keine Angaben), sprich, sie hatten ein eigenes Häuschen oder eine Eigentumswohnung.

Die Einzelbeträge läppern sich: Insgesamt wurden im Kreis Freising bis zum Jahresende 2020 rund 2,46 Millionen Euro ausbezahlt. (2019: 1,54 Millionen). Zum Vergleich: 2010 war das durchschnittliche Wohngeld noch bei 169 Euro gelegen und 907 Haushalte wurden mit 1,84 Millionen Euro unterstützt.

Nur mit eigenem Einkommen

Das Wohngeld hat eine vergleichsweise lange Geschichte mit einem aktuellen Bezug: Als 1965 das erste Wohngeldgesetz beschlossen wurde, sollte es Einkommensschwachen helfen, ihre Miete zu bezahlen oder ein Haus behalten zu können. Das Wohngeld wird deswegen seitdem nur zusätzlich zum Einkommen aus Arbeit oder Rente als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt. Eigenes Einkommen ist also Voraussetzung, um Staatshilfe zu bekommen. Bund und Länder tragen das Wohngeld je zur Hälfte.

Wer sich die Wohngeldentwicklung über die Jahre hinweg anschaut, dem fallen starke Schwankungen sowohl bei den Beziehenden als auch bei den Beträgen auf. Lange Zeit galt dabei die Regel, stehen Bundestagswahlen vor der Tür, steigen Einkommensgrenzen und Wohngeldbeträge. Diese Regel wurde jetzt von einer Zwei-Jahres-Automatik abgelöst, mit der die Mietpreissteigerungen eingerechnet werden sollen. Nach der Wohngelderhöhung 2020 gibt es jetzt eine dynamisierte Variante, bei der von diesem Jahr an alle zwei Jahre die Berechnungsgrößen angepasst werden.

Mehr Geld gibt es in der Stadt

Nichts geändert hat sich daran, dass die Wohngeldberechnung recht kompliziert ist. In der Stadt gibt es mehr Geld als auf dem Land, das liegt am Mietenstufenprinzip. Wohngeldrechner im Internet liefern bestenfalls einen ungefähren Wert, weil die Ermittlung des maßgebenden Einkommens nicht so einfach ist. Also gilt für alle mit niedrigem Einkommen weiterhin der Rat, das bei der Behörde ausrechnen zu lassen.

Dies sollte man aber tun. Die Bundesregierung jedenfalls geht davon aus, dass die Zahl der Anspruchsberechtigten seit Jahresanfang 2022 über den 780 zuletzt statistisch erfassten wohngeldbeziehenden Haushalten liegt. Zu präzisieren, ob das viel oder wenig sind, ist gar nicht so einfach: Denn die Zahl der Haushalte im Kreis Freising wurde verlässlich zuletzt 2011 bei der Volkszählung bestimmt. Damals waren es insgesamt 51 490 Haushalte. Gemessen daran wären die 780, die Wohngeld bekommen, 1,51 Prozent. Daraus ließe sich folgern: Der übergroße Rest kommt mit den Wohnkosten klar. Zumindest aus der Sicht derer, die die Einkommensgrenzen fürs Wohngeld definieren.

Komplizierte Berechnung

Wohngeld ist kein staatliches Almosen, sondern es besteht ein Rechtsanspruch darauf. Allerdings kein ganz unkomplizierter. Da wird das Gesetz in § 19 mathematisch: "Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt 1,15 · (M - (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro. "M" ist die gerundete zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. "Y" ist das gerundete monatliche Gesamteinkommen in Euro. "a", "b" und "c" sind nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedene Werte und ergeben sich aus der Anlage 2. Im Grunde ist das nur etwas für Mathematiker mit Jurakenntnissen. Normalmenschen rät das Ministerium einen Fachmann oder eine Fachfrau zu fragen: "Die tatsächlich gewährte Förderung kann Ihnen verbindlich nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde errechnen."

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