Windkraft in Nandlstadt:Auf eigenes Risiko

Windkraft in Nandlstadt: Bald sollen zwischen Nandlstadt und Au zwei Windräder entstehen. Dagegen laufen Klagen.

Bald sollen zwischen Nandlstadt und Au zwei Windräder entstehen. Dagegen laufen Klagen.

(Foto: Marco Einfeldt)

Tetra r.e. hält an Windrädern in der Hallertau fest

Von Katharina Aurich, Nandlstadt

Die Projektgesellschaft Tetra r.e, die zwei Windräder in der Gemeinde Nandlstadt bei Großgründling nahe der Gemeindegrenze zum Markt Au errichten will, hat jetzt beim Landratsamt Freising einen vorzeitigen Baubeginn beantragt, wie Geschäftsführer Vitus Hinterseher, einer der vier Gesellschafter der Tetra, mitteilt. Er rechne damit, dass dem Antrag in einigen Wochen stattgegeben werde, dann könne das Projekt voran gehen.

Allerdings auf eigenes Risiko des Unternehmens, denn das Landratsamt hat zwar im September 2019 den Bau eines der beiden Windräder genehmigt, aber die Gemeinden Nandlstadt und der Markt Au klagen dagegen. Hinterseher sowie seine drei Partner seien jedoch optimistisch, denn ihre Anwälte gingen davon aus, dass die Klage vom Verwaltungsgericht abgewiesen werde. Sollten die Gemeinden Recht bekommen, müsste die Anlage zurückgebaut werden, sagt der Geschäftsführer.

Der Bau der beiden Windräder bleibt von Neuerungen bei der Genehmigung derartiger Anlagen unberührt. Anderenfalls, falls das Unternehmen einen anderen Typ Windrad hätte aufstellen und genehmigen lassen wollen, wäre dies abgelehnt worden, weil der Abstand zu den nächsten Dörfern aufgrund der 10-H-Regelung zu gering gewesen wäre. "Da der Betreiber im Baugenehmigungsverfahren für das geplante Windrad im Marktbereich Nandlstadt den Bautypen der Anlage im Vergleich zum Vorbescheid nicht verändert hat, war keine Änderungsgenehmigung notwendig. Daher hat auch die angesprochene rechtliche Änderung keine Auswirkung auf das Bauvorhaben", antwortet Robert Stangl, Pressesprecher des Landratsamts, auf Nachfrage.

Projektentwickler Hinterseher sowie Robert Sing, Stephan Schinko und Thomas Tronsberg hatten 2016 die Tera r.e. GmbH gegründet, um zwei Windräder bei Großgründling mit einer Bürgerbeteiligung zu errichten. Es gebe schon viele Anfragen von Bürgern, die sich an dem Projekt finanziell beteiligen wollten, erklärt Hinterseher. Da die Anlagen kurz vor Inkrafttreten der sogenannten "10-H-Regelung", nach welcher der Abstand eines Windrades zur nächsten Bebauung mindestens das Zehnfach seiner Höhe betragen muss, beantragt worden sei, gelte diese Auflage nicht. Der Bau von Windkraftanlagen habe sich jedoch inzwischen durch die "10-H-Regelung" sehr verlangsamt, aber die Nachfrage nach Investitionen in erneuerbare Energien sei groß, informiert der Geschäftsführer.

Die 199 Meter hohen Windräder der Tetra r.e. würden nur etwa 750 Meter von der nächsten Bebauung im Auer Ortsteil Haslach und dem Nandlstädter Ortsteil Großgründling entfernt stehen. Deshalb wehren sich die beiden Kommunen dagegen vor dem Verwaltungsgericht. Man sei nicht generell gegen Windkraft, betonen die Nandlstädter Markträte, aber man halte diesen Standort für nicht geeignet, da die Anwohner durch die Bauten zu sehr belastet würden.

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