Am Ausgleichsweiher bei Wang:Weitere Fälle von Vogelgrippe

Am Ausgleichsweiher bei Wang: Das Landratsamt empfiehlt bereits jetzt allen Geflügelhaltern im Landkreis Freising, ihre Tiere in den Stall zu holen.

Das Landratsamt empfiehlt bereits jetzt allen Geflügelhaltern im Landkreis Freising, ihre Tiere in den Stall zu holen.

(Foto: Renate Schmidt)

H5N1-Virus wurde bei fünf toten Wildvögeln nachgewiesen. Das Freisinger Landratsamt empfiehlt Geflügelhaltern, ihre Tiere schon jetzt in den Stall zu holen und sich auf die Verpflichtung dazu vorzubereiten.

Von Kerstin Vogel, Wang

Im Landkreis Freising sind weitere Fälle von Geflügelpest (HPAI) - auch Vogelgrippe genannt - aufgetreten. Das meldet das Landratsamt. Nachdem bereits ein Wanderfalke aus dem Stadtgebiet Moosburg positiv auf H5N1 getestet worden war, hat das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut den Erreger nun in fünf Wildvögeln (vier Schwäne, eine Blessralle) nachgewiesen, die tot aus dem Ausgleichsweiher im Gemeindegebiet Wang geborgen worden waren. Weitere elf tot aufgefundene Schwäne aus dem Ausgleichsweiher werden dem Veterinäramt zufolge derzeit untersucht, weitere H5N1-Nachweise werden erwartet.

Das Landratsamt empfiehlt Geflügelhaltern, alle Tiere in den Stall zu holen

Das Landratsamt empfiehlt daher bereits jetzt allen Geflügelhaltern im Landkreis Freising, ihre Tiere in den Stall zu holen. Die Möglichkeit einer Stallpflicht in einem Umkreis von rund drei Kilometern um den Ausgleichsweiher in Wang werde geprüft. Geflügelhalter im genannten Gebiet sollten sich daher umgehend auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihres Geflügels vorbereiten.

Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern und insbesondere Haus- und Nutzgeflügel zu schützen, weist das Landratsamt alle Geflügelhalter zudem darauf hin, sich strikt an die bereits am 2. Dezember 2022 für den gesamten Landkreis Freising angeordneten erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen zu halten. Dazu gehörten unter anderem ein Ausstellungsverbot für Geflügel und ein Fütterungsverbot für bestimmte Wildvögel. Nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, könne die Einschleppung des Erregers und daraus resultierende Maßnahmen (unter anderem Tötung des Bestandes, Stallpflicht) verhindert werden. Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, seien dazu verpflichtet, diese Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Grundsätzlich gilt H5N1 als potenziell gefährlich für Menschen, jedoch sind Ansteckungen extrem selten. Das Landratsamt Freising bittet alle Bürgerinnen und Bürger, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt Freising, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundortes (idealerweise inklusive Koordinaten) zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.kreis-freising.de/fileadmin/user_upload/Aemter/Buero_des_Landrats/Amtsblatt/2022/27.pdf zu finden.

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