Wahlwerbung:Laternen sind tabu

Stadt legt fest, wer vor der Bundestagswahl wie plakatieren darf

Noch sind es mehr als drei Monate bis zur Bundestagswahl, doch die Stadt Freising hat schon festgelegt, wer in der Stadt plakatieren darf und wie. Insgesamt sollen wieder 17 große Wahltafeln im Stadtgebiet aufgestellt werden, die jeweils Platz für acht Wahlplakate bieten. Die Zuteilung orientiert sich am Ergebnis der Parteien bei der vergangenen Wahl: Die im Bundestag vertretenen Parteien bekommen die ersten vier Plätze, die verbleibenden vier werden den anderen Parteien nach Wahlergebnis überlassen.

Parteien, die einen Antrag auf Plakatierung stellen, werden von der Stadtverwaltung schriftlich informiert, auf welchen Tafeln sie an welcher Stelle plakatieren dürfen. Die ersten Anträge sind bereits eingegangen, wie es in der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses hieß. In der Innenstadt darf - außer auf den großen Tafeln - nur für politische Veranstaltungen geworben werden. Pro Partei sind dafür maximal zwei Dreiecksständer erlaubt, weitere zehn dürfen pro Veranstaltung im übrigen Stadtgebiet aufgestellt werden. Außerhalb der Innenstadt sind jeder Partei zusätzlich zu den großen Tafeln 40 Dreiecksständer für Wahlwerbung erlaubt. Die Plakatgröße DIN A0 sollte nicht überschritten werden. Verboten sind oben an Laternenmasten aufgehängte Plakate. Diese würden umgehend entfernt, warnt das Ordnungsamt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: