Wahlkampf beeinträchtigt:Problematische Belohnung

AfD befeuert Wirbel um Plakate. Polizei spricht von Privatjustiz

Das Problem ärgert Helfer aller Parteien in jedem Wahlkampf aufs Neue: Plakate werden verunstaltet, mit Parolen beschmiert, abgerissen oder komplett gestohlen. Der AfD-Kreisverband Freising-Pfaffenhofen sieht sich nun jedoch besonders betroffen und seinen Bundestagswahlkampf "durch die massive Zerstörung seiner Plakate stark beeinträchtigt", wie es in einer um 12.38 Uhr verschickten Pressemitteilung heißt, die am späten Nachmittag allerdings korrigiert wurde.

Der Bezirksverband Oberbayern habe "eine Erfolgsprämie für die Ergreifung der Täter ausgeschrieben", heißt es in der ersten Version der Mitteilung - und: "Der Kreisverband Freising-Pfaffenhofen arbeitet dabei mit verschiedenen Sicherheitsunternehmen zusammen und der Bezirksverband wird ihren Mitarbeitern sowie jedem Bürger einen Betrag von 400 Euro für jeden überstellten Straftäter auszahlen." Dafür stünden 20 000 Euro bereit.

Bei der Polizei in Freising zeigte man sich am Donnerstag mit dieser Aktion alles andere als glücklich. "So etwas geht in Richtung Privatjustiz und verstößt gegen mein Rechtsempfinden", sagte Michael Ertl, der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion: "Wir können bloß niemanden daran hindern." Für Ertl sind Täterermittlung und Strafverfolgung klar geregelt. Die Gewalt liege beim Staat, bei Polizei und Justiz. Derartige Aufrufe gingen zudem in die Richtung, dass leichter zu seinem Recht kommen könne, wer Geld in die Hand nimmt, so Ertl. Zweifel äußerte er auch an der Umsetzbarkeit. Denn auch wenn mögliche Zeugen der AfD nun angebliche Täter meldeten, müsste deren tatsächliche Schuld anschließend ja von der Polizei ermittelt werden, stellt der Beamte klar. Und um das Ergebnis dieser Ermittlungen zu erfahren und gegebenenfalls die Belohnung auszahlen zu können, müsste der Rechtsbeistand der Partei Akteneinsicht beantragen und erhalten, so Ertl.

Zweifel haben im Laufe des Donnerstags offenbar auch die AfD befallen. In einer Mitteilung von 16.50 Uhr wurde der auf die Belohnung bezogene Passus "sowie jedem Bürger" nach Rücksprache mit dem Bezirksverband gestrichen, wie Bundestagskandidat Johannes Huber schreibt: "Das bedeutet, die Belohnung gilt für die Mitarbeiter der eingeschalteten Sicherheitsfirmen, die im Wahlkreis und im Bezirk Oberbayern unterwegs sind."

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