Arbeitslosmeldungen sollen von Januar an auch online möglich sein, das gibt die Freisinger Agentur für Arbeit bekannt. Das Verfahren der elektronischen Arbeitslosmeldung sei dann einer persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Deshalb sei ein persönliches Erscheinen nicht mehr zwingend nötig.
Mit Hilfe des neuen eServices könnten sich Kundinnen und Kunden online arbeitssuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und auch einen Beratungstermin vereinbaren, so die Mitteilung der Arbeitsagentur weiter. Das Verfahren stehe außerdem rund um die Uhr und ortsunabhängig zur Verfügung.
Zur Identifikation sei dabei entweder der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder aber ein anderer elektronischer Identifikationsnachweis (zum Beispiel ein elektronischer Aufenthaltstitel, ein eID-Karte oder der Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion) erforderlich. Als Alternative bleibe die persönliche Arbeitslosmeldung weiterhin bestehen.
Weitere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und auch den technischen Voraussetzungen finden sich im Internet auf den Seiten: www.arbeitsagentur.de; www.ausweisapp.bund.de; www.personalausweisportal.de und www.personalausweisportal.de.