Süddeutsche Zeitung

Vogelgrippe:Vermarktungsverbot für Freilandeier

Nach drei Monaten Stallpflicht gibt es keine Freilandeier mehr aus dem Landkreis Freising zu kaufen.

Zuletzt war es ruhig geworden im Landkreis, doch am Sonntag hat das Veterinäramt wieder einen toten Vogel an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim geschickt. Die Experten sollen klären, ob sich der Fischreiher, der am Wochenende im Bachinger Moos bei Freising entdeckt worden war, mit der Vogelgrippe infiziert hatte. Seit Mitte November ist das Virus bei insgesamt 17 Wildvögeln aus dem Landkreis nachgewiesen worden. In den meisten Fällen handelte es sich um Enten, die am Uppenborn-Ausgleichsweiher gefunden worden waren, auch ein Schwan war dort verendet, ein weiterer am Werkkanal bei Zolling. Dessen Kadaver war am 24. November bis zum aktuellen Fund der letzte, der nach Oberschleißheim gebracht worden war. Weitere tote Enten am Uppenborn-Weiher waren gar nicht erst untersucht worden. Das war nach Auskunft des Landratsamts aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

Die Stallpflicht wird unterdessen bis auf Weiteres verlängert. Nach einer Übergangszeit von drei Monaten hat die Stallpflicht nun auch Auswirkungen auf die Vermarktung von Eiern. Neu gelegte Exemplare dürfen nicht mehr als Freilandeier verkauft werden.

Inzwischen ist das hoch ansteckende Virus in allen bayerischen Regierungsbezirken bei Wildvögeln nachgewiesen worden, außerdem in sechs Nutztier-Beständen. Das Freisinger Veterinäramt appelliert eindringlich auch an die Halter kleiner Bestände, die Schutzmaßnahmen einzuhalten. Denn noch sei keine Entspannung in Sicht, heißt es in einer Pressemitteilung von LGL und Landesanstalt für Landwirtschaft. Das LGL hat für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Das Merkblatt ist auf der Seite des LGL unter diesem Link (Bitte tippen) online abrufbar.

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Quelle:
SZ vom 14.02.2017 / psc/zim
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