Süddeutsche Zeitung

Viele Fäll-Anträge:Uneingeschränkt geschützt

Egal, wem ein Baum gehört, einfach gefällt werden darf er nicht

In den großen Echinger Neubaugebieten der 1970er und 80er Jahre gilt der Schutz für die mittlerweile alten Bäume uneingeschränkt, ungeachtet der Eigentumsverhältnisse. In einem Grundsatzbeschluss zur Baumschutzverordnung hat der Umweltausschuss des Gemeinderats damit die Anwendung der Regularien durch das Gemeindebauamt gestützt. Zuletzt war es vermehrt zu Fällanträgen in "Schachterlhausen" und westlich der Frühlingsstraße gekommen.

Dort besteht offenbar die Sondersituation, dass bei der Erschließung der Baugebiete Bäume von der Gemeinde auch auf Privatgrund gepflanzt wurden, in "Schachterlhausen" etwa auf den Vorplätzen von Häusern im großflächig verkehrsberuhigten Straßenraum. Trotz der einstigen "Spende" der Gemeinde und der seither stillschweigend vom Gemeindebauhof übernommenen Pflege derartiger Bäume, verändere dies kein Jota an den Eigentumsverhältnissen, wurde nun klargestellt.

Auch der Schutz der Bäume nach der gemeindlichen Verordnung gelte uneingeschränkt. Aktuell liegen zwei Anträge vor, nach denen zwei Linden an der Trezzano- und an der Schleißheimer Straße gefällt werden sollen. An der Trezzanostraße wurde das damit begründet, dass sich durch das Wurzelwerk Pflaster nach oben wölbe. Allerdings weist das Gemeindebauamt darauf hin, dass jüngst von den Eigentümern das Pflanzbeet des Baumes verkleinert worden sei, um einen weiteren Stellplatz zu schaffen.

An der Schleißheimer Straße sollte der Baum gefällt werden, weil er das darunter geparkte Auto verschmutze. Die Garage für das Auto steht nach Darstellung des Bauamts freilich leer. Mit 8:4 Stimmen hat der Ausschuss die grundsätzliche Linie des Bauamts gestützt, jede Fällung im Gültigkeitsbereich der Schutzverordnung im Einzelfall zu entscheiden und unabhängig von der Historie der Pflanzung. Nach Angaben des Bauamts wurden in diesen Einzelfallentscheidungen im vergangenen Jahr 19 Fällungen genehmigt und 14 Anträge abgelehnt.

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Quelle:
SZ vom 21.01.2019 / kbh
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