Viele Bedenken:Völlig überlastet

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Der Neufahrner Bauausschuss lehnt die Pläne für den Bau von drei Mehrfamilienhäusern mit 25 Wohnungen auf dem alten Pfarrhofgelände einstimmig ab. Die Anwohner sind erst einmal erleichtert

Von Birgit Grundner, Neufahrn

Nach der Sitzung standen die Anwohner etwas erschöpft im Rathausfoyer. Eine ganze Liste mit Bedenken gegen die Bebauung des alten Pfarrhof-Geländes hatten sie den Neufahrner Gemeinderäten geschickt, und wie es aussieht, haben sie damit durchaus offene Türen eingerannt. Der Flughafen-, Planungs- und Bauausschuss hat jedenfalls die Pläne für drei Mehrfamilienhäuser mit 25 Wohnungen abgelehnt. Ob das Landratsamt dieses Signal aufgreift, bleibt freilich abzuwarten. Fürs erste seien sie jetzt erleichtert, stellte ein Anwohner dann auch fest: "Aber unser Ziel haben wir noch nicht erreicht."

Klar ist allerdings für alle, dass sich in der Nachbarschaft auf jeden Falls etwas ändern wird. Derzeit steht auf dem 3000 Quadratmeter großen Grundstück nur der frühere Pfarrhof, umgeben von weit mehr als 100 Bäumen. Fast alles soll weichen, wenn die jetzigen Eigentümer die Bagger anrollen lassen und das Grundstück weitgehend bebauen. Während Bauamtsleiter Michael Schöfer von Anfang an von einer "maßvollen baulichen Nutzung" sprach, ging die geplante "Nachverdichtung" vielen anderen schon immer zu weit.

Der alte Pfarrhof steht auf geschichtsträchtigem Grund. Das sieht man auch am Nachbargrundstück, auf dem gerade Bodenuntersuchungen stattfinden. Hier sind die Archäologen Iris Haderer und Nils Determeyer bei der Arbeit. (Foto: Marco Einfeldt)

Sie wurde aber auch zum Politikum, weil der Bauausschuss zunächst gar nicht beteiligt worden war. Bekannt wurden die Pläne erst, als die positive Stellungnahme aus dem Bauamt schon verfasst und der folgende Vorbescheid des Landratsamtes längst draußen war. Um ähnliche Fälle in Zukunft zu vermeiden, wurde inzwischen die Geschäftsordnung für die "Erteilung des Einvernehmens in Bausachen" geändert. Geht es um ein Bauvorhaben mit mehr als fünf Wohneinheiten oder mindestens 900 Quadratmetern, dann muss die Sache nun zwingend in den Ausschuss.

Nun ging es dort um die eigentliche Baugenehmigung, und die Planung dafür wich von derjenigen für den Vorbescheid noch einmal ab. So ist etwa die Grundflächenzahl (GRZ) noch einmal gestiegen. Sie benennt den Anteil eines Baugrundstücks, der überbaut wird. Kritisiert wurde im Ausschuss aber zum Beispiel auch, dass ein Teil der Besucherparkplätze in der Tiefgarage vorgesehen ist, dass für die Feuerwehr in der Wohnanlage teilweise fast kein Durchkommen wäre, dass ein öffentlicher Geh-und Radweg bei einer Spielfläche mit einberechnet wird und die meisten Bäume gefällt werden sollen.

Auf all diese Punkte hatten auch die Anwohner im Vorfeld der Sitzung noch einmal hingewiesen. Das Ganze füge sich einfach auch nicht im die Umgebung ein, stellen sie fest. Von einem insgesamt "sehr problematischen Antrag" sprach in der Diskussion etwa Burghard Rübenthal (CSU). Ulla Schablitzki (SPD) beklagte, dass das Grundstück "in extremster Weise ausgenutzt werde, für Markus Funke (FDP) ist es "völlig überlastet". Die Menschen bräuchten Wohnraum, hielt Christian Meidinger (Grüne) fest: "Aber hier scheint es mir doch ein wenig zu dicht zu sein."

Letztlich wurde der Bauantrag einstimmig abgelehnt. Gegen die Stimme von Bürgermeister Franz Heilmeier (Grüne) wurde dann beschlossen, die Möglichkeit eines Bebauungsplanes zu prüfen, um wenigstens auf diesem Weg noch Einfluss auf die Planung zu nehmen. Allerdings dürfe ein Bebauungsplan nicht einfach eine Projektverhinderung zum Ziel haben, mahnte Bürgermeister Franz Heilmeier (Grüne). Vielmehr müsse er mit "Ortsentwicklungszielen" begründet werden.

Grundsätzlich Baurecht besteht unterdessen seit dem Vorbescheid schon. An so etwas misst sich für gewöhnlich auch der Wert des Grundstücks und der Preis, den die jetzigen Eigentümer dafür bezahlt haben. Neufahrns Bürgermeister Franz Heilmeier will jedenfalls nicht ausschließen, dass der Gemeinde auch Schadensersatzforderungen drohen könnten, wenn im Nachhinein Einschränkungen gemacht würden.

© SZ vom 20.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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