Verstoß gegen Gebot der Objektivität:Klage gegen Handwerkskammer

Ulf Mühlner erwägt, dem Gremium die Mitgliedschaft beim Bündnis "Pro 3. Startbahn" gerichtlich verbieten zu lassen. In einem ähnlichen Fall hat das Verwaltungsgericht Baden-Würrtemberg festgestellt, dass das Engagement der dort ansässigen IHK für Stuttgart 21 rechtswidrig ist.

Petra Schnirch

Kammer-Präsident Heinrich Traublinger hat vor wenigen Tagen mehrere Handwerksmeister aus Freising empfangen - besänftigen konnte er sie nicht. Ulf Mühlner ist nach wie vor empört, dass die Handwerkskammer (HWK) öffentlich klar Position pro dritter Startbahn bezieht. Wenn andere Kollegen mitmachen, will er in jedem Fall klagen.

Ausgelöst hatte den Protest der Beitritt der Handwerkskammer zum Bündnis "Pro 3. Startbahn". Auf Flyern werben die Ausbaubefürworter mit dem HWK- Logo. Den Freisinger Mitgliedern geht dieses Engagement entschieden zu weit. Bodenleger Ulf Mühlner sammelte 80 Unterschriften und schrieb an Traublinger. Er forderte die Kammer auf, das Bündnis zu verlassen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts dürfe sie sich bei politisch umstrittenen Projekten nicht so deutlich positionieren.

Vor wenigen Tagen lud Traublinger Mühlner und Rolf Linke nun zu einem Gespräch ein, gleich anschließend sprach er mit Helmut Priller und fünf weiteren Obermeistern. Der Präsident habe versucht, die Wogen zu glätten, gesteht Mühlner zu, dennoch sei es "eher ein Monolog" gewesen. Und auch Priller meint, es sei "keine ergebnisoffene Diskussion" gewesen.

Die Kammer argumentiert, dass die weitere Entwicklung des Flughafens unerlässlich sei. Die gesamte Region werde in ihrer "wirtschaftlichen Prosperität zu einem merklichen Teil durch den Flughafen" getragen. "Fehlende Kapazitäten, die den Anforderungen des Marktes nicht gerecht werden, würden folglich nationale und internationale Bedeutung des Flughafens früher oder später in Frage stellen", heißt es in Traublingers Antwort auf Mühlners Brief. Die Kammer setze sich dafür ein, dass "für betroffene Bürger und Betriebe angemessene Ausgleichsregelungen gefunden werden". Sie müsse jedoch die "übergeordneten Interessen" der von ihr vertretenen Betriebe wahren.

Mühlner und viele seiner Kollegen bezweifeln zum einen, dass eine dritte Startbahn wirklich notwendig ist. Zum anderen müsse die Handwerkskammer "eine unabhängige, unbestechliche und neutrale Organisation sein", fordern der Freisinger Bodenleger. Dies sei "mit ein Grund für den Kammerzwang". Traublinger habe sich "zu weit aus dem Fenster gelehnt", findet Priller und verweist auf ein Urteil aus Baden-Württemberg. Die IHK unterstützt das Bahnprojekt Stuttgart 21 und wirbt dafür mit einem riesigen Plakat. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass dies rechtswidrig sei, weil die Kammer ein "höchstmögliches Maß an Objektivität" walten lassen müsse.

Wie dies im Falle des Flughafenausbaus aussehen könnte, beschreibt Priller: Er habe nichts dagegen, wenn die HWK intern, in der Handwerkszeitung, ihre Argumente pro Startbahn zur Meinungsbildung darlege. Nach außen wäre aber mehr Zurückhaltung angeraten. Auch dass die Entscheidung für den Bündnis-Beitritt nicht nach einem Diskussionsprozess in den Gremien, sondern durch einen "Eilbeschluss im Vorstand" gefallen ist, beanstandet Mühlner.

Priller hofft, dass Traublinger bald nach Freising kommt und sich einem Gespräch stellt. Unterdessen will Mühlner ausloten, ob er genügend Mitstreiter für eine Klage findet, damit ein Grundsatzurteil gefällt wird. Unterstützung hat ihm bereits Kai Boeddinghaus vom Bundesverband für freie Kammern zugesagt.

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