Aussage gegen Aussage:"Deshalb habe ich sie aus der Wohnung geworfen, aber nicht körperlich"

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Einem 38-Jährigen wird vorgeworfen, seine schwangere Exfrau die Treppe herunter geschubst zu haben (Symbolbild). (Foto: Johannes Simon)

38-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis soll seine schwangere Frau die Treppe hinunter geschubst haben.

Von Alexander Kappen, Freising

Der Prozess am Freisinger Amtsgericht gegen einen 38-jährigen Mann aus dem nördlichen Landkreis, der im März 2015 seine damals schwangere Frau geschlagen und versucht haben soll, sie in den Bauch zu treten, zieht sich weiter hin. Nachdem die Verhandlung vor drei Monaten unterbrochen worden war, weil das vermeintliche Opfer wegen einer fehlerhaften Ladung nicht erschienen war, kam es auch im zweiten Anlauf zu keinem Urteil. Der Angeklagte stritt alle Vorwürfe ab. Sein Verteidiger ließ bei der Fortsetzung des Prozesses am Dienstag in den intensiven und zeitaufwendigen Zeugenbefragungen durchblicken, dass er offenbar erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der heute 36-jährigen Ex-Frau des Angeklagten hat. Nach einem langen Verhandlungstag wurde die Sitzung in dem Aussage-gegen-Aussage-Fall abermals unterbrochen.

Der Beschuldigte soll laut Anklage seiner Frau an besagtem Tag einen Kopfstoß ins Gesicht verpasst, sie mehrmals mit der flachen Hand ins Gesicht und mit der Faust auf den Kopf geschlagen haben. Zudem habe er gedroht, seine Frau und das Ungeborene umzubringen. Danach soll der Beschuldigte versucht haben, seiner Frau mit dem Fuß in den Bauch zu treten. Sie konnte sich jedoch wegdrehen. Als die Frau die Wohnung im ersten Stock verließ, soll der Angeklagte sie die letzten drei, vier Stufen hinunter gestoßen haben.

Stark betrunken habe der Angeklagte sie beschimpft, weil sie nur Nudeln zum Essen gekocht habe

Auslöser der Auseinandersetzung sei in der damals schon zerrütteten Ehe ein nichtiger Grund gewesen, berichtete die 36-Jährige. Der Angeklagte, nach ihren Angaben stark betrunken, habe sich darüber aufgeregt, dass er für sie den DVD-Player zum Laufen bringen sollte und habe sie beschimpft, weil sie nur Nudeln zum Essen gekocht habe. "Das war ihm wohl nicht gut genug." Dann sei ihr inzwischen von ihr geschiedener Mann handgreiflich geworden. Sie floh aus der Wohnung, verständigte eine Freundin und erstattete Anzeige bei der Polizei, die dem Angeklagten daraufhin in der eigenen Wohnung aufsuchte und ihm einen Platzverweis und ein Kontaktverbot erteilte.

Ihr Mann, der damals wegen eines Bandscheibenleidens 14 Monate krankgeschrieben war, sei deshalb psychisch angeschlagen gewesen und habe täglich zehn bis zwölf Halbe Bier getrunken. Am Tattag sei er besonders betrunken gewesen. Der Angeklagte räumte seinen erhöhten Alkoholkonsum zu der Zeit ein, am Tattag habe er aber nur "zwei Bier und ein Radler oder zwei Radler und ein Bier getrunken, mehr nicht". Seine Frau habe ihn "gepiesackt, deshalb habe ich sie aus der Wohnung geworfen, aber nicht körperlich, sondern mit Worten". Er hab sie "nur einmal am Oberarm gepackt und aus der Tür geschoben, damit ich sie zumachen kann". Er berichtete, seit Beginn der Beziehung regelmäßig ohne Grund von seiner Frau mit Fäusten und Händen ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Einmal habe sie ihm sogar eine abgeschlagene Pilsflasche an die Gurgel gehalten. Zudem habe sie seine Konten ohne seine Zustimmung "abgeräumt". Überdies habe sie verschwiegen, früher wegen einer bipolaren Störung, also einer psychischen Erkrankung, behandelt worden zu sein. In der Verhandlung bestritt sie das, worauf der Verteidiger dem Gericht entsprechende Krankschreibungen vorlegte. Für den Prozess sind zwei weitere Verhandlungstage vorgesehen.

© SZ vom 21.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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