Verhandlung in Landshut:Sechs Jahre Haft für 13-fachen sexuellen Missbrauch

Mehrfacher Vater gesteht alle Tatvorwürfe. Opfer war seine zehn beziehungsweise elf Jahre alte Nichte

Von Alexander Kappen, Landshut

An der Schuld des Angeklagten gab es keine Zweifel. Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages am Landshuter Landgericht räumte der 49-jährige Mann aus dem Kreis Freising alle Tatvorwürfe ein. Er gab zu, seine Nichte, die damals zehn beziehungsweise elf Jahre alt war, im Frühjahr 2012 und 2013 insgesamt 13 Mal sexuell missbraucht zu haben, als sie in den Ferien zu Besuch bei ihm war. Es ging nur noch um die Höhe der Haftstrafe und die Frage, ob anschließend eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird. Die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Oliver Dopheide verurteilte den Angeklagten, der selbst mehrfacher Vater ist, zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren. Die Voraussetzungen für eine Sicherheitsverwahrung sah das Gericht als nicht gegeben an.

Der Angeklagte berichtete, dass er viel nachgedacht habe und seine Tat bereue. Er wisse, dass er seine "Position als Erwachsener ausgenutzt habe- ich habe gewusst, dass es ein Fehler ist und trotzdem nicht davon abgelassen". Er sei verantwortlich dafür, dass seine Nichte "wahrscheinlich eine negative Entwicklung in ihrem Leben haben wird". Eine Wiedergutmachung "wird kaum möglich sein". Während er bei der Untersuchung durch die psychologische Gutachterin eine von dieser diagnostizierte pädophile Neigung abgestritten hatte, räumte er diese in der Verhandlung ein und erklärte sich auch zu einer Therapie bereit.

Der Erfolg einer solchen Therapie, die nach Ansicht des Gerichts "von Nöten ist", sei nicht ausgeschlossen, auch wenn es durch die narzisstische Veranlagung des Angeklagten schwierig sei, sagte die Gutachterin. Sie attestierte dem 49-Jährigen "eine gewisse Selbstgefälligkeit" sowie kognitive Verzehrungen und mangelnde Empathie- und Kritikfähigkeit. Persönlichkeitsstörungen seien nicht zu diagnostizieren. Der Angeklagte sei sexuell nicht vorwiegend oder ausschließlich auf Kinder fixiert sei, es lägen aber "eine pädophile Nebenströmung und gewisse Anhaltspunkte für sadomasochistische Neigungen" vor. Der 49-Jährige hatte die Missbäuche nicht nur auf Fotos und Videos festgehalten, sondern das Opfer bei den Taten teilweise auch eine Maske tragen lassen, es gefesselt und ihm mit Wäscheklammern Schmerzen zugefügt. Er habe, berichtete der Angeklagte, in Sexfilmen "vieles gesehen und dann bei ihr ausprobiert".

Mit seinem in Ostdeutschland lebenden Bruder kam der 49-Jährige seiner Zeit überein, dass seine Nichte in den Ferien zu ihm nach Bayern kommen sollte - obwohl die Brüder offenbar kein gutes Verhältnis hatten. Ihn habe an seinem Bruder etwa gestört, "dass er viel geraucht und getrunken hat, obwohl viele Kinder anwesend waren", sagte der Angeklagte - in den Gesichtern mancher Zuhörer im Gerichtssaal spiegelte sich Fassungslosigkeit wider.

Basierend auf der Aussage des Vaters des Kindes war die Staatsanwältin überzeugt, dass die Idee, das Mädchen in den Ferien zu sich zu holen, vom Angeklagten ausging. Der 49-Jährige - er soll einst auch von seiner damals minderjährigen Tochter Nacktfotos gemacht haben und hatte vor ein paar Jahren in Münster mit einer 14-Jährigen eine sexuelle Beziehung - beschäftige sich "überdauernd mit pädo-sexuellen Inhalten, seine Gedanken kreisen um dieses Thema", so die Staatsanwältin. Er sei "eine Gefahr für die Allgemeinheit". Sie beantragte sieben Jahre und die Sicherheitsverwahrung. Der Verteidiger betonte, dass sein nicht vorbestrafter Mandant die Tat mehrfach bereut und dem Opfer durch sein frühes Geständnis eine Aussage vor Gericht erspart habe. Er beantragte eine Strafe von höchstens sechs Jahren und die Möglichkeit einer Therapie statt Sicherheitsverwahrung.

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