Verhandlung in Landshut:"Für die Allgemeinheit gefährlich"

Prozessbeginn Regensburg

Der Angeklagte wehrte sich in Landshut dagegen, er sei psychisch krank, das wolle man ihm seit zwölf Jahren einreden, sagte er.

(Foto: dpa)

Weil er mehrfach Menschen genötigt und versucht haben soll, Autos zu stehlen, muss sich ein 47-jähriger Freisinger vor Gericht verantworten. Ein Gutachter soll klären, ob der Mann psychisch krank ist.

Von Alexander Kappen, Landshut

Die Liste der Vorwürfe ist lang. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sind insgesamt sieben Fälle aufgelistet, in denen der Angeklagte, ein 47-jähriger gebürtiger Freisinger, kaum etwas ausgelassen hat. Von Diebstahl über Bedrohung, versuchte Nötigung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Beleidigung bis zur vorsätzlichen Körperverletzung war alles dabei. Seit Donnerstag muss sich der Mann, der laut Staatsanwaltschaft an einer paranoiden Schizophrenie leidet, "für die Allgemeinheit gefährlich" und derzeit im Bezirkskrankenhaus Mainkofen untergebracht ist, vor dem Landshuter Landgericht verantworten.

Die Fälle, die dem Angeklagten zur Last gelegt werden, sind teilweise kurios. So soll er im Januar 2017 einen Leihwagen im Wert von 40 000 Euro gestohlen haben, den ein Mann mit laufendem Motor auf dem Gehweg vor einer Rechtsanwaltskanzlei abgestellt hatte. Im Februar bedrohte der Angeklagte im Bezirkskrankenhaus Landshut vier Menschen mit den Worten: "Ich werde eure Familien finden und jeden umbringen."

Der Diebstahl eines Autos scheiterte wohl an einem geschlossenen Werkstor

Im März versuchte er dann am Flugplatz Ellermühle ein Auto im Wert von 15 000 Euro zu stehlen. Das misslang jedoch, weil das Werkstor geschlossen war. Zwei Tage später wollte er einen Mann dazu veranlassen, mit ihm zu sprechen, indem er ihm mit erhobenem Zeigefinger drohte: "Wenn du nicht mit mir redest, werde ich deinen Kindern was antun." Am selben Tag holte der Angeklagte auf einem Radweg in Landshut mit einem silbernen Gegenstand in der Hand - vermutlich war es ein Messer - aus und schlug in Richtung des Kopfes einer unbekannten Frau. Die konnte jedoch ausweichen und fuhr davon. Immer noch am selben Tag ging der Beschuldigte mit farbiger Indianer-Kriegsbemalung in eine Videothek und streckte einer Frau laut Anklage in 20 bis 30 Zentimetern Entfernung ein Messer entgegen.

Zwei Tage danach beleidigte der Angeklagte im Isar-Amper-Klinikum Taufkirchen eine Frau wüst, packte sie am Schopf, zog fest und riss ihr "zwei Haare" aus, hieß es in der Anklage. Zum Prozess-Auftakt erschien der Angeklagte in schwarzer Jogginghose, schwarzer Jacke und weißen Turnschuhen - gegen seinen Willen, wie er in der Verhandlung sagte. Er wolle sich jetzt ausziehen, sagte der Angeklagte dem Vorsitzenden Richter, Ralph Reiter. Denn das, was er anhabe, sei "eine Verkleidung, aber ich will mich präsentieren, wie ich wirklich bin".

Ein Psychologe, den der Angeklagte sich suchte, entdeckte keine Krankheit

Der Angeklagte bestritt, unter paranoider Schizophrenie zu leiden. Seit man ihn vor zwölf Jahren erstmals in ein Bezirkskrankenhaus eingewiesen habe, trage er aber "diesen Stempel, weil man mir das immer wieder einreden wollte". Teilweise so massiv, "dass ich mir sogar schon mal selbst eingeredet habe, unter paranoider Schizophrenie zu leiden". Jedoch habe er selbst einen Psychologen seiner Wahl konsultiert "und der hat bei mir noch nie irgendeine psychische Krankheit entdeckt".

Ob eine solche Erkrankung vorliege, werde man nun im Prozess - es sind bislang fünf weitere Verhandlungstage angesetzt - mit Hilfe eines Gutachters klären, sagte der Richter. "Und wenn Sie krank sind, müssen wir klären, was wir mit Ihnen machen", erklärte er dem Angeklagten. Der habe übrigens kaum Vorstrafen. Außer einem Strafbefehl über 30 Tagessätze wegen Beleidigung eines Polizisten in Freising gebe es nicht viel Nennenswertes.

Die Taten, die ihm im aktuellen Verfahren vorgeworfen werden, räumte der Angeklagte in "objektiver Hinsicht" ein, wie es im Juristendeutsch heißt. "Ja, das war so", sagte der Angeklagte - hatte jedoch für alles eine Erklärung. Den Wagen vor der Anwaltskanzlei etwa habe er geklaut, weil er Zivilcourage gezeigt habe: "In dem Auto habe ich Kokain gefunden, weil er einem Polizisten gehört, der Drogendealer ist." Der Richter zitierte Aussagen der Mutter des Angeklagten, wonach dieser schon vor Jahren Medikamente gebraucht hätte, sie aber verweigert habe. Sie habe auch von Suizidversuchen ihres Sohns berichtet. Dieser - er war in der Verhandlung mit Handschellen gefesselt - strapazierte mit seinem Verhalten immer wieder den Richter. Mal beleidigte er das Gericht, mal die Zuhörer, so dass der Vorsitzende damit drohte, ihn rauszuwerfen: "Die Strafprozessordnung gibt uns auch die Möglichkeit, diese Verhandlung ohne Sie zu führen."

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