Süddeutsche Zeitung

Verhandlung in Freising:In Sekundenschlaf verfallen

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Richterin verhängt Geldauflage, weil Frau übermüdet gefahren ist

Ein Autounfall im Herbst vergangenen Jahres, den sie im übermüdeten Zustand verursacht hatte, hat für eine Frau aus Moosburg jetzt ein gerichtliches Nachspiel gehabt. Die 31-jährige Familienmutter musste sich am Mittwoch vor dem Freisinger Amtsgericht wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Zu der Hauptverhandlung war es gekommen, weil die Frau Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut eingelegt hatte. Letztlich hatte sie damit Erfolg, das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.

Der 31-jährigen Moosburgerin war zur Last gelegt worden, Auto gefahren zu sein, obwohl sie wegen Übermüdung eigentlich nicht in der Lage war, ein Fahrzeug zu führen. Die Frau verfiel in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung in Moosburg in einen Sekundenschlaf und krachte mit ihrem Auto gegen eine Straßenlaterne. An dieser, so hieß es im Strafbefehl, den die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung vorlas, entstand ein Schaden von 4000 Euro. Deshalb sei die Moosburgerin wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu bestrafen. Offenbar stand ein Fahrverbot im Raum, weshalb die 31-Jährige Einspruch einlegte.

Der Verteidiger machte gleich zu Beginn deutlich, was er und seine Mandantin anstrebten: "Ich schlage vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen." Die Tatsache, dass seine Mandantin am Steuer eingeschlafen war, "wäre überhaupt nicht nachweisbar gewesen, wenn sie sich nicht selber dahin gehend geäußert hätte", argumentierte der Anwalt. Er verwies auf den hohen Schaden, den die Frau selbst erlitten hatte. "An ihrem Fahrzeug entstand ein Totalschaden in Höhe von 25 000 Euro." Die Höhe des Fremdschadens an der Straßenlaterne dagegen sei eine reine Schätzung. Zu dem Unfall war es gekommen, weil der Mann der Angeklagten kurz zuvor sein Handy auf einem Feuerwehrfest hatte liegen lassen. Sie fuhr, obwohl sie offenbar sehr müde war, noch einmal los, um es zu holen - und krachte dann gegen die Laterne.

Die Angeklagte sei auf das Auto angewiesen, auch weil sie ihr Kind damit zur Krippe bringen müsse, so der Verteidiger. "Ein Fahrverbot wäre für sie ziemlich problematisch." Richterin Karin Mey stellte das Verfahren gegen "die voll geständige Angeklagte", wie sie sagte, mit Einverständnis aller Prozessbeteiligten ein. Als Auflage muss die 31-Jährige 500 Euro an Greenpeace überweisen.

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SZ vom 09.07.2020 / axka
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