Im Prozess gegen drei Männer und eine Frau, die im großen Stil mit Drogen gehandelt oder dabei geholfen haben sollen und laut Anklage ein Freisinger Studentenwohnheim als Rauschgiftlager verwendet haben, sind am Donnerstag am Landshuter Landgericht intensive Rechtsgespräche geführt worden. Hinter verschlossenen Türen loteten Richter, Staatsanwalt und Verteidiger stundenlang aus, ob man zu einer Verständigung kommen könnte. Bislang noch ohne Erfolg.
Der Sitzungssaal 10 des Landshuter Landgerichts, der größte im Gebäude, war am Donnerstag so gut gefüllt wie selten. Zu den vier Angeklagten gesellten sich gleich sechs Verteidiger und eine Verteidigerin. Und auch auf den Besucherplätzen war gut was los. Allerdings hätten die vielen Zuhörer wohl nicht gedacht, dass sie den größten Teil des Verhandlungstages draußen am Gang verbringen würden, während drinnen die Prozessbeteiligten ihre Standpunkte austauschten und "rote Linien" ausloteten. Vorsitzender Richter Andreas Wiedemann berichtete hinterher von den Ergebnissen - und davon, dass sich im Falle vollständiger Geständnisse die Strafmaß-Vorstellungen der Verteidiger nicht mit denen des Staatsanwalts deckten.
Der Fall war ins Rollen gekommen, als Mitte März 2021 ein Student im Wohnheim an der Giggenhauser Straße starken Drogengeruch in einem Nachbar-Appartement wahrnahm und das der Polizei meldete. Die Beamten entdeckten schließlich noch ein zweites Appartement, das ebenfalls als Drogenbunker genutzt worden sein soll, und nahmen einen 30-jährigen Selbständigen sowie einen 36-jährigen Studenten fest, die an anderen Wohnanschriften in Freising gemeldet waren. In den Appartements und Wohnungen fanden die Polizisten rund 30 Kilogramm Rauschgift - von Marihuana über Haschisch, Cannabis-Konzentrate, XTC-Pillen, Kilogramm MDMA-Pulver und Lysergid-Lösung bis hin zu einem Kokain-Gemisch.
Später wurde in Hamburg noch ein 27-jähriger Student, unter anderem mit 27 950 Euro Bargeld im Gepäck, festgenommen, der ebenfalls an dem Drogenhandel beteiligt gewesen sein soll. Der 54-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Auftrag des 27-Jährigen Geld aus dessen Drogengeschäften auf ihr Konto eingezahlt und von dort auf Konten des 27-Jährigen sowie auf das eines anderen Mannes überwiesen zu haben, gegen den ein gesondertes Verfahren läuft. Sie habe gewusst, dass das Geld aus Drogengeschäften stammte, so die Anklage.
Ihr Verteidiger lehnte am Donnerstag eine Verständigung ab, ein Tatnachweis sei in ihrem Fall nicht geführt. Derweil wurde in den Verständigungsgesprächen intensiv um das jeweilige Strafmaß der drei Hauptangeklagten gefeilscht. Der Staatsanwalt konnte sich auch bei einem Geständnis bei keinem der drei eine Strafe unter fünf Jahren vorstellen. Konkret hielt er bei dem 27-Jährigen und beim 30-Jährigen jeweils Strafen zwischen fünfeinhalb Jahren und sechs Jahren und vier Monaten für angemessen. Beim 36-Jährigen, der einschlägig vorbestraft ist, sprach er von sechs Jahre und neun Monate bis sieben Jahre und sechs Monate. Das Gericht hat Stand jetzt für ihn sechs Jahre und drei Monate bis sieben Jahre und drei Monate im Sinn. Für die beiden anderen je fünf bis sechs Jahre.
Die Verteidiger aller drei Angeklagten fanden die Vorschläge des Staatsanwalts zu hoch. Die Anwälte des 30-Jährigen wollten für diesen zudem eine geringere Strafe als für den 27-Jährigen. Bei ihrem Mandanten habe man ja keinen größeren Geldbetrag gefunden, der auf Drogenhandel hinweise. Der Prozess wird fortgesetzt.