Süddeutsche Zeitung

Verhandlung am Freisinger Amtsgericht:Noch einmal davon gekommen

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Obwohl er unter Bewährung steht, sitzt ein 34-Jähriger ohne Führerschein am Steuer

Von Peter Becker, Freising

Das Damoklesschwert einer langen Haftstrafe schwebt über einem 34-jährigen Maurer, der früher im westlichen Landkreis Freising gewohnt hat. Gleichwohl er unter offener Bewährung wegen einer Drogengeschichte steht, war er im Oktober 2018 Auto gefahren, ohne einen Führerschein zu haben. Richter Christian Reidel verurteilte ihn am Freisinger Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Er machte ihm ausdrücklich klar, dass er mit einem Bein im Gefängnis steht. Dem Urteil war zu Beginn der Verhandlung ein Rechtsgespräch vorausgegangen.

Angeklagt war der Beschuldigte auch wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall. Er soll vier Smartphones aus einem Postdepot in Allershausen gestohlen haben. Dieser Anklagepunkt wurde fallen gelassen. Die Prozessbeteiligten kamen überein, das Verfahren einzustellen. Die Diebstähle wären dem Beschuldigten nur unter großem Ermittlungsaufwand nachzuweisen gewesen. Bei den Smartphones handelte es sich um solche, die nicht zugestellt werden konnten. Zusteller, die im Übrigen auch jederzeit Zugriff auf die Geräte hatten, legten sie nach ihrer Rückkehr von ihrer Tour einfach auf einen Tisch. An dem hätte sich jeder der Beschäftigten bedienen können. Ein einziger Diebstahl wäre dem Beschuldigten vielleicht unter großem Ermittlungsaufwand nachzuweisen gewesen. Doch ein bereits verurteilter Hehler sagte in seiner Verhandlung, dass das Smartphone aus einem Depot am Flughafen stamme und nicht aus Allershausen. Von zehn geladenen Zeugen war zur Verhandlung nicht einmal die Hälfte der Personen erschienen. Und deren Aussagen beschränkten sich auf das Fahren ohne Führerschein. Die Strafe wegen des Diebstahls wäre gegenüber der aus der Drogengeschichte kaum ins Gewicht gefallen.

Was das Fahren ohne Führerschein anbelangt, hatte der 34-Jährige dies damals gegenüber der Polizei zugegeben. Auch, dass er zuvor einen Joint geraucht hatte. Im Gerichtssaal wiederholte er sein Geständnis. Glück hatte der Beschuldigte, dass ihn zwei Zeugen nur an einer Ampel hatten stehen sehen, als er damals hinterm Steuer eines Autos saß. Sie hatten kein Verhalten beobachtet, das auf Ausfallerscheinungen hätte schließen lassen. Dies ist im Gegensatz zu einer Fahrt unter Alkoholeinfluss, bei der es feste Promillegrenzen gibt, bei einer Fahrt unter Drogeneinfluss notwendig, damit eine Trunkenheitsfahrt vorliegt.

Richter Reidel nahm es dem Beschuldigten ab, dass er sein Leben geändert habe. Eine Voraussetzung dafür, dass er weiter auf freiem Fuß bleibt. Der 34-Jährige, der im übrigen schon Großvater ist, hat sich einer stationären Therapie unterzogen und trat gleich einen Tag nach seiner Entlassung eine Stelle als Maurer an. Von seinem Lohn überweist er jeden Monat einen Geldbetrag an die Mutter seiner drei Kinder in Wien. An seinem jetzigen Wohnort möchte er mit seiner Lebensgefährtin eine Familie gründen. Um Verlockungen zum Drogenkonsum zu widerstehen, trägt er ein Foto seiner Freundin bei sich. Auf dessen Rückseite steht der Satz: "Mehr Zeit für die Familie". Die wird er kaum haben, wenn er rückfällig werden und ins Gefängnis einwandern sollte.

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Quelle:
SZ vom 22.09.2020
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