Verhandlung am Amtsgericht:Fingierte Rechnungen auf Unternehmenskosten

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Ehemaliger Geschäftsführer wird wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu Bewährungsstrafe verurteilt

Von Peter Becker, Freising

Wenn man es so sehen will, hat ein heute 66-jähriger Rentner vor Jahren sein Gehalt als Geschäftsführer einer Dienstleistungsgesellschaft durch Schwindeleien aufgebessert. Durch fingierte Rechnungen gönnte er sich so etwa einen Fahrradhelm, Jacken oder eine Engelsruferkette. Zahlen musste sein Arbeitgeber, der eng mit dem Freisinger Klinikum zusammenarbeitet. Amtsrichterin Tanja Weihönig verurteilte den geständigen Mann wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Das Urteil kam nach einer Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten zustande.

Die angeklagten Vorfälle haben sich alle in den Jahren 2014/2015 ereignet. Ursprünglich gab es eine Liste von 35 Anklagepunkten mit einem Gesamtschaden von 5258 Euro. Übrig blieben am Ende sieben Betrugsfälle, darunter fünf mit Urkundenfälschung. Die restlichen 28 Anklagepunkte wurden auf Wunsch der Staatsanwältin fallen gelassen. Dabei handelte es sich um Bestellungen wie Arbeitsschuhe oder Arbeitskleidung. Der Beschuldigte sagte aus, er allein sei als Geschäftsführer befugt gewesen, Bestellungen zu tätigen. Die Kleidung, sie sollte möglichst hellblau sein, orderte er bei Nachfrage eines der damals 130 Beschäftigten bei verschiedensten Anbietern. Den Hintergrund dieser Bestellungen zu überprüfen, erschien Richterin und Staatsanwältin als zu aufwendig. Deshalb wurden diese Punkte der Anklage allesamt eingestellt.

Die aktuelle Geschäftsführerin des Unternehmens, die als Zeugin auftrat, dort aber erst seit Anfang des Jahres arbeitet, wunderte sich über die Geschäftspraxis des Angeklagten. Sie sagte, so etwas sei nicht üblich. Sie und ihre unmittelbaren Vorgänger hätten allen Bedarf an Wäsche oder Kleidung immer zentral bestellt. Ob sich das zu der Zeit, als der Beschuldigte Geschäftsführer des Unternehmens war, genauso verhielt, konnte sie nicht sagen.

Die Angestellte eines Unternehmens in Nürnberg, die damals die Buchhaltung für den Dienstleister erledigte, konnte als Zeugin nicht viel zur Aufklärung beitragen. Ihr sei bei den Bestellungen und Rechnungen nicht Ungewöhnliches aufgefallen, berichtete sie. Kaffeemaschinen oder Entkalkungstabletten seien normal, sagte sie auf eine entsprechende Nachfrage der Richterin. Schließlich stehe doch in fast jedem Büro eine Kaffeemaschine.

Von den 35 Anklagepunkten blieben am Ende sieben übrig, welche der Beschuldigte zugab. Die Verständigung, auf die sich sein Verteidiger mit Richterin und Staatsanwältin geeinigt hatte, sah vor, dass das Strafmaß bei einem Geständnis eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten nicht unterschreiten und eine Dauer von elf Monaten nicht überschreiten solle.

Der Anwalt des Angeklagten bat um eine milde Strafe. Er hob hervor, dass sein Mandant die Forderung seines ehemaligen Arbeitgebers, eine Summe von 30 000 Euro als Wiedergutmachung zu leisten, erfüllt habe. Er verwies auf das eklatante Missverhältnis von dem letztlich angerichteten Schaden und der Schadensbegleichung. Sein Mandant sei kein Geschäftsführer mit 10 000 Euro Monatsgehalt gewesen. Er habe seinen normalen Lohn als Krankenpfleger weiter bezogen. Als solcher war er vorher im Klinikum beschäftigt gewesen.

Dies würdigte Richterin Tanja Weihönig in ihrem Urteil. Der Beschuldigte habe kein fürstliches Gehalt als Geschäftsführer bezogen. Den Schaden habe er in überschießendem Maße gut gemacht. Sie rechnete dem Rentner sein Geständnis an, würdigte in ihrem Urteil aber das geschäftsmäßige Vorgehen des Mannes.

© SZ vom 15.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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