Verfahren eingestellt:Schrott ist schwer zu definieren

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Alte Autos sind in Gerichtsverhandlungen je nach Sichtweise gefährlicher Abfall, Ersatzteillager oder wertvolle Oldtimer

Von Peter Becker, Freising/Hohenkammer

Die Frage, ab wann ein Auto Schrott ist oder doch noch einen gewissen Wert hat, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Was der Umweltbeamte vom Landratsamt als gefährlichen Abfall bezeichnet, ist für Bastler oft ein willkommenes Ersatzteillager oder stellt gar einen restaurierungswürdigen Oldtimer dar. Mit so einem Fall hatte es jüngst Richterin Tanja Weihönig am Freisinger Amtsgericht zu tun. Zwei Männer hatten Autos über einen längeren Zeitraum hinweg auf einem Hof bei Hohenkammer abgestellt. Die Amtsrichterin stellte die Verfahren wegen Umgangs mit gefährlichen Abfällen gegen die beiden jedoch ein.

Der jüngere der beiden 51 und 59 Jahre alten Angeklagten ließ zunächst über seinen Verteidiger eine verzwickte Geschichte auftischen. Das fragliche Fahrzeug gehöre streng genommen gar nicht seinem Mandanten, sagte der Rechtsanwalt. Dieser habe dem damaligen, mit ihm befreundeten Hofbesitzer einen VW-Bus für 200 Euro abgekauft und dort auf einer Fläche stehen lassen. Damals habe er weder einen Schlüssel für den Wagen bekommen, noch die entsprechenden Fahrzeugpapiere.

Der 51-jährige Pfaffenhofener ergriff dann selbst das Wort. Er habe seinen Freund mehrmals gebeten, ihm die Papiere auszuhändigen. "Er hat gesagt, er findet sie nicht", schilderte der Angeklagte. Einen juristischen Streit lehnte er ab. "Wegen 200 Euro geht man nicht vor Gericht", sagte er. Dann starb sein Freund und der 51-Jährige erhielt eine Nachricht von dessen Sohn, er solle endlich sein Auto abholen. Auf dem Abstellplatz bemerkte der Mann, dass der Autoschlüssel im Schloss steckte. Papiere hatte er weiterhin keine, weshalb er seinen ursprünglichen Plan, den Bus wieder herzurichten, aufgeben musste. Nach der Beanstandung durch das Landratsamt stellte er das Fahrzeug der Pfaffenhofener Feuerwehr zur Verfügung.

Ähnlich erging es dem zweiten Angeklagten, der aus Deisenhofen stammt. Er hatte einen Ford Transit gekauft. Eigentlich wollte er den nach Aussage eines als Zeugen vernommenen Polizisten gut erhaltenen Oldtimer der Oberhachinger Feuerwehr zu deren Jubiläum schenken. Diese sagte ihm, sie habe keinen Bedarf mehr an historischen Fahrzeugen. Deshalb fragte er ebenfalls bei dem mittlerweile Verstorbenen nach, ob er das Auto auf dessen Hof abstellen dürfe. Der Transit steht mittlerweile in Taufkirchen bei München.

Beide Angeklagten hatten gegen ihre Strafbefehle Einspruch erhoben. Richterin Tanja Weihönig stellte die Verfahren nach einem Rechtsgespräch mit dem Verteidiger des 51-Jährigen ein.

© SZ vom 02.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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