Süddeutsche Zeitung

Urteil gegen Tierquäler:Ehepaar hält 65 Katzen in einem Haus

  • 65 verwahrloste Katzen fand die Polizei 2014 in einem Haus in Gammelsdorf.
  • Die Katzenzüchter hätten 14 der Tiere halten dürfen.
  • Nun wurde das Ehepaar zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Die katastrophalen Zustände in einem Haus in Gammelsdorf hatten zu Beginn des Jahres 2014 wochenlang für Diskussionen gesorgt. 59 verwahrloste Katzen hatten Polizei und Veterinäramt damals in Obhut genommen. Der Landkreis Freising musste sogar noch 95 000 Euro an das Tierheim in München zahlen, das die verwahrlosten Tiere wieder aufpäppelte.

Die Beamten fanden acht verweste Kadaver

Die Katzenzüchter, ein Ehepaar, das damals in Gammelsdorf lebte und jetzt nach Nordrhein-Westfalen gezogen ist, mussten sich jetzt vor dem Freisinger Amtsgericht verantworten. Richterin Tanja Weihönig verurteilte die beiden Angeklagten wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu Bewährungsstrafen von elf und 18 Monaten.

Beschwerden von Nachbarn über den verwahrlosten Zustand des Grundstücks und den unangenehmen Geruch hatten die Behörden im Januar 2014 auf den Plan gerufen. Den Beamten bot sich ein Bild des Grauens: Struppige Tiere lagen apathisch in ihrem eigenen Kot. Ihnen rann blutiger Ausfluss aus den Augen. Ungeziefer hatte sich in ihrem Fell eingenistet. Acht stark verweste Kadaver fanden die Beamten in dem Haus.

Einige der Tiere gewannen sogar Preise

Die angeklagte 43-jährige Frau hatte seit 2004 die Erlaubnis, Katzen züchten und verkaufen zu dürfen. Zusammen mit ihrem ebenfalls 43-jährigen Ehemann nahm sie auch an Ausstellungen teil. Einige ihrer Tiere gewannen sogar Preise. Bis zu 14 Tiere hätte die Katzenzüchterin in dem Haus in Gammelsdorf halten dürfen. 65 zählten die Beamten bei ihrer Hausdurchsuchung. Das Ehepaar, das mit seinem Sohn in dem Haus lebte, befand sich in einer prekären finanziellen Lage und war offenbar mit der Situation überfordert. Das Haus sollte zwangsversteigert werden.

Ein, wenn auch spätes, Geständnis erlaubte es der Richterin, Bewährungsstrafen auszusprechen. Das Ehepaar darf keine Wirbeltiere mehr halten, geschweige denn mit ihnen Handel treiben.

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Quelle:
SZ vom 25.11.2015 / beb/ebri
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