Süddeutsche Zeitung

Urteil am Amtsgericht Freising:Betrügerischer Pflegedienst

Schöffengericht verurteilt Geschwisterpaar aus dem südlichen Landkreis zu Haftstrafen mit und ohne Bewährung

Von Alexander Kappen, Freising

Für die einen war alles "strafrechtlich bei Weitem nicht mal in der Nähe des Betrugs", wie einer der zwei Wahlverteidiger sagte und deshalb wie sein Kollege einen Freispruch beantragte. Für die anderen war es erwiesen, dass die zwei angeklagten Schwestern mit ihrem ambulanten Pflegedienst, den sie im südlichen Landkreis betrieben hatten, Leistungen unberechtigt bei den Sozialkassen abgerechnet hatten. Während die Staatsanwältin abweichend zu den 58 in der Anklageschrift aufgeführten Fällen nebst zwei weiteren Versuchen in ihrem Plädoyer gar von 72 vollzogenen Betrugsfällen sprach, lautete das Urteil des Freisinger Amtsgerichts in einer Schöffensitzung am Dienstag: Gewerbsmäßiger Betrug in 24 Fällen und zweifacher versuchter Betrug.

Man habe sich damit "auf die Fälle beschränkt, bei denen wir überzeugt sind, dass falsch abgerechnet wurde", erläuterte der Vorsitzende Richter Manfred Kastlmeier. Die ältere Schwester, die den Pflegedienst betrieb, war mehrfach vorbestraft und stand unter offener, einschlägiger Bewährung. Das Gericht sprach deshalb unter Einbeziehung des früheren Urteils eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren aus. Eine Bewährung ist bei Strafen von mehr als zwei Jahren nicht mehr möglich. Die jüngere Schwester, die in der Firma für die Erstellung der Abrechnungen zuständig gewesen sein soll, wurde zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Da sie nicht vorbestraft ist, Kinder und einen Job hat, wieder verheiratet ist und ihr somit eine positive Sozialprognose gestellt werden kann, "ist bei dieser Ersttäterin auch ohne Geständnis eine Bewährung möglich", so der Richter. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, Verteidigung und Staatsanwaltschaft können noch in Berufung oder Revision gehen.

Die Staatsanwältin hatte für die beiden Angeklagten drei Jahre und acht Monate sowie zwei Jahre und acht Monate Haft beantragt. Sie ging allerdings auch von einem Gesamtschaden von mehr als 60 000 Euro aus. Die Wahlverteidiger hatten dagegen "keinen Zweifel, dass alle Leistungen erbracht wurden. Es gibt also keinen Schaden". Die beiden Pflichtverteidiger verzichteten übrigens auf ein Plädoyer und gaben keine Erklärungen ab.

Das Gericht bezifferte den entstandenen Schaden letztlich auf knapp 19 500 Euro, weshalb für die ältere Schwester die Einziehung von Wertersatz in dieser Höhe angeordnet wurde. Insgesamt, in dieser Hinsicht gab der Richter der Verteidigung Recht, gab es bei den Zeugenaussagen in dem seit Anfang Oktober andauernden Prozess "einige Unschärfen". Zudem war "der Nachweis oft mit den Beweisen, die wir haben, nicht zu führen". In vielen Fällen "wissen wir nicht genau, wer wann beim Patienten war und wer wann welche Leistung erbracht hat". So blieben im Urteil nur 24 Betrugsfälle übrig.

Im Wesentlichen ging es darum, dass manche Patienten zusätzlich zum mobilen Pflegedienst von 24-Stunden-Kräften betreut wurden. Der Vorwurf lautete, dass der Pflegedienst Leistungen abgerechnet haben soll, die nicht er, sondern die jeweilige 24-Stunden-Kraft erledigt hatte. Eine Zeugin, die früher bei dem Pflegedienst gearbeitet hat, berichtete etwa am Dienstag, dass es bei Besprechungen geheißen habe, bei Kunden mit 24-Stunden-Kraft müsse man "nur vorbeischauen". Eine andere Zeugin sagte, dass ihr das bei der Einarbeitung ebenfalls so aufgetragen worden sei - allerdings von einer Mitarbeiterin und nicht von der Geschäftsleitung. Die Anweisung, nur nachzuschauen, habe es seitens der Angeklagten "nie gegeben", beteuerte ein Verteidiger.

Ein Zeuge berichtete, bei seinem Vater seien Rasieren und Kämmen abgerechnet worden - obwohl der wegen einer Krankheit seit Jahren kein Haar mehr am Körper habe. Eine 24-Stunden-Kraft sagte aus, dass der Pflegedienst in ihrem Fall nur Insulin gespritzt und sonst nichts gemacht habe - außer mal ein paar Wochen lang nach einer Kontrolle durch den Zoll. "24-Stunden-Kräfte sind der natürliche Feind der mobilen Pflegedienstleiter. Nach dem Motto: Wenn ich nicht alles selber machen würde, wäre ich hier falsch", entgegnete ein Verteidiger.

Das Gericht war in der Gesamtschau der Beweisaufnahme dennoch überzeugt, dass es sich in 24 Fällen "um klassischen Betrug handelt". Und bezüglich der einschlägig vorbestraften Betreiberin des Pflegedienstes sei folgendes Muster festzustellen: "Delinquenz, Rückfall, Bewährungsversagen."

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SZ vom 23.01.2020
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