In der Rubrik "Update" beleuchtet die Freisinger SZ die aktuelle Situation bei wichtigen Projekten im Landkreis. Auf welchem Stand ist das jeweilige Vorhaben? Was wurde schon umgesetzt und wie soll das Ganze aussehen, wenn es fertig ist? Warum passiert bei manchen Vorhaben gefühlt gar nichts mehr?
Im Oktober hatte ein Bündnis aus Mieterschützern, Parteien und Gewerkschaften das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" gestartet, nun beginnt der Endspurt für die erste Phase. Vermutlich Ende Januar wollen die Organisatoren die nötigen 25 000 Unterschriften an das bayerische Innenministerium übergeben, einen festen Termin gebe es allerdings noch nicht. "Wir sind mit dem Quorum schon längst drüber", sagt Markus Grill, Vorsitzender des Freisinger Mietervereins und SPD-Geschäftsführer für Freising, Erding und Ebersberg. Obwohl die erste Hürde damit genommen sei, bleibe man weiterhin auf Unterschriftenjagd: "Wir wollen sechsstellig werden", sagt Grill weiter.
Das Volksbegehren Mietenstopp soll in allen bayerischen Gemeinden gelten, in denen laut einer Verordnung der Staatsregierung eine angespannte Wohnsituation besteht. Im Landkreis heißt das konkret: in Freising, Eching, Fahrenzhausen, Hallbergmoos, Moosburg und Neufahrn. Die Kernforderungen des Volksbegehrens lauten: sechs Jahre lang keine Mieterhöhung in laufenden Verträgen, ausgenommen in Neubauten ab 2017, weil man Investitionen nicht bremsen will. Auch "faire Vermieter" dürfen die Miete erhöhen, allerdings nur bis zu einer gewissen Grenze. Außerdem darf bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Verstöße sollen mit bis zu 500 000 Euro bestraft werden können.
Markus Grill zeigt sich zufrieden. Ungefähr 300 Unterschriften habe man in Freising gesammelt: 200 während zweier Infostände im November und 100 auf Listen, die bei SPD und Mieterverein ausliegen. Das Interesse bei den Infoständen in Freising sei groß gewesen, sagt der Vorsitzende des Freisinger Mietervereins. "Ich dachte, dass das Thema wesentlich kontroverser ankommt. So war es nicht und auch einige Vermieter haben unterschrieben", erklärt er. Alle Altersgruppen seien vertreten, nicht nur jüngere Menschen, die häufiger zur Miete wohnen.
Wie geht es nun weiter? Mit der Übergabe der 25 000 Unterschriften liegt dann der Ball beim bayerischen Innenministerium. Dieses prüft, ob das Volksbegehren rechtlich zulässig ist. Wird es genehmigt, müssen sich zehn Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von zwei Wochen in Listen eintragen, die in Rathäusern oder Kreisverwaltungsreferaten ausliegen - das sind in Bayern knapp eine Million Menschen.
Der dritte Schritt sieht vor, dass der Landtag den Gesetzesvorschlag annimmt, wie im Fall des Volksbegehrens zur Artenvielfalt, oder es findet ein Volksentscheid stattSeit der Nachkriegszeit wurden in Bayern 21 Volksbegehren zugelassen, von denen neun die notwendige Beteiligung von zehn Prozent der Wahlberechtigten erreichten. Schließlich fanden sechs Volksentscheide aufgrund von Volksbegehren statt.