Update:Mit eigenem Stift ins Wahllokal

Update: Werden Kommunalwahlen verschoben?

Werden Kommunalwahlen verschoben?

(Foto: Marco Einfeldt)

Die Regeln werden gelockert, Schutzhinweise ausgehängt

Von Francesca Polistina, Freising

Eines kann man mit Sicherheit feststellen: Es gab mal bessere, ruhigere Zeiten für eine Wahl. Die Zahl der Covid-19-Infizierten in Bayern steigt, Dutzende Schulen bleiben geschlossen, einige Politiker und Wahlhelfer stehen unter Quarantäne. Die Frage der Stunde lautet: Werden Kommunalwahlen verschoben? Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sagte dazu am Mittwoch vergangener Woche: "Derzeit gibt es keinen Anlass, über eine Verschiebung des Wahltermins nachzudenken" - fünf Tage und mehrere Coronavirus-Fälle danach bleibt das Gesagte noch gültig. Maßnahmen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren, werden aber wohl während der Wahl ergriffen.

So können Wählerinnen und Wähler auch eigene Schreibstifte im Wahllokal verwenden. Die Wahlämter werden wie üblich Stifte bereitstellen, es gibt aber keine Verpflichtung, nur diese zu benutzen, wie das Innenministerium mitteilt. "Dabei keine Bleistifte oder Filzstifte verwenden", meldet das Bürgerbüro in Hallbergmoos zur Sicherheit.

Außerdem können Erkrankte noch kurzfristig per Briefwahl abstimmen - und notfalls bis 15 Uhr des Wahltages den Antrag bei den Gemeinden stellen oder stellen lassen. Um die kurzfristige Briefwahl beantragen zu dürfen, braucht man normalerweise den Nachweis einer Erkrankung, "diesmal werden wir aber die Regeln lockerer halten", sagt Christl Steinhart, Pressesprecherin der Stadt Freising. Gleiches gilt auch für die Kontaktpersonen der Erkrankten: Auch sie dürfen kurzfristig die Briefwahl beantragen. Steinhart empfiehlt den potenziellen Briefwählern trotzdem, die Briefwahl zu den normalen Fristen zu beantragen.

Schließlich hat das bayerische Innenministerium die Landratsämter und Gemeinden darum gebeten, in den Wahlgebäuden ausreichend Handreinigungsmittel zur Verfügung zu stellen - ob das klappt, angesichts der aktuellen Knappheit, ist allerdings fraglich. Aushänge in den Wahllokalen sollen auf die Verhaltensregeln zum Schutz vor Infektionskrankheiten hinweisen.

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