Umstrittenes Vorhaben in Moosburg:Kino darf dauerhaft werben

Umstrittenes Vorhaben in Moosburg: Das Rosenhof-Kino, in der Moosburger Innenstadt gelegen, darf nun dauerhaft mit einer großen Werbetafel in der Neustadt für sich werben.

Das Rosenhof-Kino, in der Moosburger Innenstadt gelegen, darf nun dauerhaft mit einer großen Werbetafel in der Neustadt für sich werben.

(Foto: Marco Einfeldt)

Stadtrat genehmigt Plakatwand mit knapper Mehrheit

Moosburg - Es gehe ihm "nicht um den Antragsteller", betonte Grünen-Stadtrat Johannes Becher. Aber die dauerhafte Plakatwand an der Neuen Industriestraße, mit der für das Rosenhofkino geworben werden soll, das die Tochter von Bürgermeister Josef Dollinger (FW) betreibt, befinde sich nun mal im Außenbereich. "Damit schaffen wir einen Präzedenzfall, da kommt dann ein Antrag nach dem anderen", argumentierte Becher. Am Ende fand sich in der Abstimmung, an welcher der Bürgermeister wegen Befangenheit nicht teilnehmen durfte, dann doch eine knappe 13:10-Mehrheit für die Anlage.

Die Tafel mit einer Gesamthöhe von etwa sechs Meter, auf der wechselnde Werbebanner mit den Maßen drei mal 4,2 Meter aufgehängt werden, war bereits in Betrieb - allerdings nur als vorübergehende Werbeanlage. Dafür brauche man keine Genehmigung, erläuterte der Moosburger Bauamtsleiter Herbert Held im Stadtrat. Jetzt soll die Werbetafel jedoch dauerhaft genutzt werden, und das geht nicht ohne einen entsprechenden Stadtratsbeschluss.

Er wisse nicht, wie lange die vorübergehende Werbeanlage schon stehe, bemerkte Becher. Und auch nicht, "inwiefern sie einem Zweck nach Paragraf 35, Absatz 2 des Baugesetzbuches dienen soll". Auf diesen war in der Sitzungsvorlage Bezug genommen worden. Demnach können im Außenbereich sonstige Vorhaben "im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist". In diesem Fall, so führte die Verwaltung in der Beschlussvorlage aus, seien öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und das Vorhaben somit genehmigungsfähig.

Julia Neumayr (Fresh) hatte Bedenken, dass auf der Tafel womöglich auch gezielt für Filme geworben werden könnte. Für diesen Fall schlug sie angesichts des benachbarten Jugend-Bolzplatzes vor, dass man nur Filme mit einer Altersbeschränkung bis FSK 12 bewerben dürfe. So etwas könne man "baurechtlich nicht festlegen", klärte Herbert Held auf. Vizebürgermeister Georg Hadersdorfer (CSU) konnte aber ohnehin Entwarnung geben. Auf der Tafel solle nur für das Kino als solches geworben werden, erläuterte er. Evelin Altenbeck (Grüne) konnte das dennoch nicht überzeugen. Das Kino sei "über einen Kilometer weg, da besteht überhaupt kein Bezug". Eine knappe Mehrheit des Stadtrats sah es anders.

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