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Ultrafeinstaub am Flughafen München:Grüne wollen jetzt messen

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Auch wenn die Chance derzeit einmalig ist, die bayerische Staatsregierung will trotzdem erst Ende des Jahres mit den Messungen von Ultrafeinstaub am Flughafen anfangen. Jetzt versucht der Grünen-Landtagsabgeordnete Johannes Becher aus Moosburg, mit einem Dringlichkeitsantrag im Umweltausschuss die Sache doch noch zu forcieren.

Darin fordern Becher und die Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag die Staatsregierung auf, schnellstmöglich mit den Ultrafeinstaub-Messungen am Flughafen München zu beginnen. Der Grund: Das fast völlig fehlende Flugaufkommen bietet eine historische Chance. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist fast der gesamte Passagierflugbetrieb eingestellt, nur Fracht- und Rückholflüge finden noch statt. Dadurch ist es möglich, die Belastung mit Ultrafeinstaub-Partikel (UFP) nahezu komplett bereinigt von den spezifischen UFP-Emissionen des Flugverkehrs zu erfassen. "Ein Vergleich der aktuellen Situation mit der üblichen Belastung der Region und die Beobachtung der ansteigenden Flugentwicklung wären ein ungemeiner Erkenntnisgewinn für die Ultrafeinstaub-Forschung, der keinesfalls ungenutzt bleiben darf", ist Becher überzeugt.

UFP sind kleinste Feinstaub-Partikel, die wegen ihrer geringen Größe besonders tief in die Lunge eindringen und von dort aus in die Blutbahn gelangen können. Da an UFP auch krebserzeugende Stoffe gebunden sein können, ist von einer Gesundheitsgefahr auszugehen. Weil Flughäfen als Hotspots erhöhter Ultrafeinstaubwerte gelten, plant das bayerische Umweltministerium derzeit, zwei Standorte zur Messung der Ultrafeinstaubkonzentration im Umfeld des Flughafens München zu errichten. Einer liegt auf dem Gebiet der Stadt Freising, und einer auf dem der Gemeinde Hallbergmoos. Die Erkenntnisse über Konzentration, Verteilung und Zusammensetzung der UFP sollen die Datengrundlage zur Erforschung der Partikel erweitern und helfen, eine gesundheitliche Gefährdung einzuschätzen. Der Antrag wird am 18. Juni behandelt.

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SZ vom 02.06.2020 / sz
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