Tödlicher Unfall auf der B 301 bei Zolling:Das schwere Leid anerkannt

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Vom Vorwurf des versuchten Totschlags ist ein Neufahrner freigesprochen worden. Wegen seiner psychischen Erkrankung hat das Schwurgericht allerdings eine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Das waghalsige Überholmanöver einer 19-Jährigen kostet eine andere Frau das Leben. Das Gericht verurteilt sie darum zunächst zu zwei Jahren Haft. Diese Strafe wird in der Berufungsverhandlung zur Bewährung ausgesetzt.

Von Alexander Kappen, Landshut

An seiner Einschätzung der Tat hat sich nichts geändert. "Dieser Unfall war eine Katastrophe", sagte der Staatsanwalt am Mittwoch in der Berufungsverhandlung am Landshuter Landgericht. Auch das Verhalten der heute 20-jährigen Frau aus dem Landkreis Freising nach deren waghalsigem Überholmanöver auf der B 301 bei Zolling, das im November 2018 eine andere Autofahrerin das Leben gekostet hat, sei unsäglich gewesen. "So etwas ist mir selten untergekommen, da kommt mir das blanke Entsetzen."

Dass das Freisinger Amtsgericht im vergangenen Juli in die Angeklagte zu einer zweijährigen Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt habe, sei "völlig richtig" gewesen. Als genauso richtig empfand er es aber, dass die Kammer unter Vorsitz von Richter Andreas Wiedemann die Strafe am Mittwoch zur Bewährung aussetzte.

Freising
:19-Jährige muss nach riskantem Überholmanöver in Haft

Bei Nebel wollte die Fahranfängerin eine Kolonne mit mindestens acht Fahrzeugen überholen. Eine Frau starb, zwei weitere Personen wurden verletzt. Der Richter bezeichnete ihr Verhalten als "dreist".

Aus dem Gericht von Alexander Kappen

In den vergangenen zehn Monaten, da waren sich der Staatsanwalt, der Verteidiger und die Anwältin der Hinterbliebenen einig, habe sich in den Lebensumständen und dem Verhalten der zur Tatzeit 19-jährigen Fahranfängerin vieles zum Positiven verändert. So plädierten alle für eine Bewährung. Die Schuld der in vollem Umfang geständigen Angeklagten, die am Amtsgericht wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Tötung, zweifacher fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden war, habe festgestanden, so Richter Wiedemann. Der Verteidiger hatte die Berufung nur auf die Rechtsfolgen beschränkt. Da alle Prozessbeteiligten nun mit der zweijährigen Bewährungsstrafe einverstanden sind, ist das Urteil endgültig rechtskräftig.

Zu dem Unfall kam es bei einem riskanten Überholmanöver

Zu dem Unfall war es gekommen, weil die Angeklagte im geliehenen, 320 PS starken BMW X5 ihres damaligen Freunds an einer unübersichtlichen Stelle eine Kolonne mit acht Fahrzeugen überholte. Dabei wollte sie auch noch das vorderste Auto, einen VW Caddy, überholen, obwohl bereits ein Lastwagen entgegenkam. Sie rammte den Caddy, der unmittelbar hinter einem Baum im Grünstreifen zum Stehen kam. Die Angeklagte krachte mit dem Heck ihres Fahrzeugs in den entgegenkommenden Lastwagen. Der war dadurch unmanövrierbar und fuhr in einen Kleinwagen in der Kolonne auf der Gegenfahrbahn. Dessen Fahrerin starb noch an der Unfallstelle. Obwohl ein Gericht anschließend den Führerschein der Angeklagten vorläufig einzog, setzte sie sich im Mai 2019 im nun neuen X5 ihres Freundes wieder ans Steuer - und verursachte in München erneut einen Unfall, bei dem aber niemand verletzt wurde. Nach dem ersten Unfall schockierte die Frauen einen mithörenden Polizisten durch ein Telefonat mit ihrer Mutter. Dabei sagte sie: "Was kann ich dafür, wenn dahinten eine verreckt?"

Alles Tatvorwürfe seien "uneingeschränkt zutreffend und durch nichts zu entschuldigen", sagte der Verteidiger am Mittwoch im Namen seiner Mandantin. "Auch die unsägliche Äußerung soll nicht in Abrede gestellt werden, da gibt es nichts zu beschönigen". Aber die 20-Jährige habe in der Zwischenzeit eine sehr positive Entwicklung genommen.

Die Angeklagte hat sich entschuldigt und eine Therapie begonnen

Sie ist Mutter eines viermonatigen Sohns, hat sich vom damaligen Freund - dem Vater des Kindes - getrennt und jetzt einen neuen Verlobten, mit dem sie zusammenwohnt. Die 20-Jährige arbeitet im Transportunternehmen ihrer Eltern und will im September eine Lehre als Disponentin beginnen. Die im Dezember 2018 freiwillig begonnene Therapie bei einem Psychologen hat sie bis heute durchgezogen. Sie hat einen Täter-Opfer-Ausgleich mit den Hinterbliebenen geschlossen, denen sie innerhalb von fünf Jahren 14 000 Euro zahlt. Sie hat sich in einem Brief bei der Familie entschuldigt - diese hat die Entschuldigung angenommen. Damit, so die Anwältin der Hinterbliebenen, habe die Angeklagte "eine Brücke zu ihnen gebaut, sich in sie hineinversetzt und ihr Leid geteilt".

Die 20-Jährige habe "das schwere Leid der Familie anerkannt, ihr Mitgefühl geäußert und gezeigt, dass sie ihre Lehre daraus gezogen hat", sagte auch der Richter: "Wir haben die berechtigte Erwartung, dass sie keine Straftaten mehr begehen wird." Als Bewährungsauflage muss sie ihre Therapie fortsetzen und die Zahlungen an die Hinterbliebenen regelmäßig leisten. Ihre Führerscheinsperre wurde von ursprünglich vier Jahren und fünf Monaten auf jetzt noch zwei Jahre reduziert.

© SZ vom 14.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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