Süddeutsche Zeitung

Termin beachten:Vereinspauschale beantragen

Meldefrist läuft noch bis zum 1. März

Bis zum 1. März können Sportvereine ihren Antrag auf die sogenannte Vereinspauschale beim Landratsamt Freising stellen, teilt Susanne Zottmann, persönliche Referentin des Landrats, in einer Pressemeldung mit. Grundlage der Vereinsförderung bilde dabei die Anzahl der Mitglieder, der Kinder und Jugendlichen sowie der Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie der Trainerinnen und Trainer im Verein. Übungsleiter- und Trainerlizenzen, die nach dem 1. März 2020 abgelaufen sind, würden wegen der derzeitigen Ausnahmesituation auch ohne eine Fortbildung oder Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale zum 1. März 2022 als gültig angesehen.

Die Anträge müssen dem Landratsamt bis spätestens 1. März vollständig vorliegen. Unterlagen, die danach eingehen, können aufgrund der Ausschlussfrist der Sportförderrichtlinien nicht mehr berücksichtigt werden.

Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen zum Herunterladen sind unter www.kreis-freising.de/vereinspauschale zu finden. Für Fragen steht im Landratsamt Kerstin Hegner (08161/600-644) zur Verfügung.

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Quelle:
SZ vom 17.01.2022 / AAB
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