Tag des Denkmals:Baugeschichte erleben

Dachstuhl Döpfnerhaus

Das Dachwerk der ehemaligen fürstbischöflichen Residenz wurde im 16. bzw. 17. Jahrhundert aufgerichtet.

(Foto: oh)

Führung durch die historischen Dachwerke der ehemaligen fürstbischöflichen Residenz am Domberg

Unter dem Motto "Macht und Pracht" steht in diesem Jahr der bundesweite "Tag des offenen Denkmals" am Sonntag, 10. September. Die Stadt Freising allerdings will die Gelegenheit nutzen, um für die laufende Innenstadtsanierung und den Denkmalschutz im Altstadtensemble zu werben. Dafür wurde zusammen mit Institutionen und Vereinen ein facettenreiches Programm erarbeitet, dessen einzelne Punkte die Freisinger SZ in den kommenden Tagen vorstellt.

Gemeinsam mit dem Bildungszentrum Kardinal-Döpfner-Haus bietet die Stadt am "Tag des offenen Denkmals" auch Führungen durch die historischen Dachwerke der ehemaligen fürstbischöflichen Residenz am Domberg an (Domberg 27, Kardinal-Döpfner-Haus). Die vier Flügel des Dachwerks sind dabei als Rundgang begehbar. Das Dachwerk ist nicht als eine Einheit errichtet worden, sondern besteht aus mehreren Bauabschnitten, die aus dem 16. und 17. Jahrhundert stammen. Daneben sind Reparaturen des 19. Jahrhunderts im Dachwerk erkennbar. Neben allgemeinen Informationen rund um die Themen Dachwerkgefüge, Bauhandwerk und Holzaltersbestimmung bekommen die Besucher bei dem Rundgang Einblicke in die jüngsten Forschungsergebnisse zur Baugeschichte.

Die Führungen werden von Georg Brütting von der Universität Bamberg übernommen. Sie beginnen um 13, 14 und 15 Uhr und dauern jeweils etwa 45 Minuten. Die Teilnehmerzahl ist pro Rundgang auf maximal 25 Personen beschränkt. Treffpunkt ist jeweils der Domplatz vor dem Kardinal-Döpfner-Haus. Festes Schuhwerk und eine Taschenlampe werden empfohlen. Der Rundgang ist nicht "barrierefrei", wie die Veranstalter warnen.

Die Aufgaben des Landesamts für Denkmalschutz sind in Artikel 12 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes geregelt. In Absatz 1 heißt es da: "Das Landesamt für Denkmalpflege ist die staatliche Fachbehörde für alle Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Es ist dem Staatsministeriumunmittelbar nachgeordnet." Absatz 2 legt dann die Aufgaben im Einzelnen fest.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: