Raumordnungsverfahren:Grünes Licht für die "Monstertrasse"

Hochspannungsleitung; Hochspannungsleitung Stromleitung TSV Dachau

Die Firma Tennet TSO möchte einen Ersatzneubau für eine 380-Kilovolt-Freileitung von Oberbachern im Landkreis Dachau bis nach Ottenhofen im Landkreis Erding errichten. Die Trasse durchquert auch das Gebiet von Eching.

(Foto: Niels P. Joergensen)

Von Oberbachern im Landkreis Dachau bis nach Ottenhofen im Landkreis Erding soll eine neue 380-Kilovolt-Freileitung errichtet werden. Die verläuft auch über Echinger Gemeindegebiet.

Von Peter Becker, Freising

Die Firma Tennet TSO möchte einen Ersatzneubau für eine 380-Kilovolt-Freileitung von Oberbachern im Landkreis Dachau bis nach Ottenhofen im Landkreis Erding errichten. Dabei verläuft sie auch über das Gemeindegebiet Eching. Die Freileitung dient der Erhöhung der Übertragungsnetzkapazität in Bayern. Die Regierung von Oberbayern als oberste Landesplanungsbehörde hat laut einer Pressemeldung jetzt grünes Licht für das Gesamtvorhaben gegeben.

Die Regierung von Oberbayern hat die Variante "Haimhausen Nord" ausgeschlossen

Sechs der sieben möglichen Trassenabschnitte bewertet sie als "raumverträglich". Was dabei für die Gemeinde Eching interessant ist: Die Regierung von Oberbayern hat die Variante "Haimhausen Nord" ausgeschlossen. Sie entspreche nicht den Erfordernissen der Raumordnung, heißt es in der Pressemitteilung. Die neue Höchstspannungsleitung verläuft über eine Strecke von etwa 50 Kilometern von einem Umspannwerk zum anderen. Sie soll zunächst neben der Bestandsleitung verlaufen.

Geht die neue dereinst in Betrieb, wird die alte abgebaut. Im Landkreis Freising durchschneidet sie auch Hallbergmooser Gemeindegebiet. Sie verläuft dann von Hollern, das zur Gemeinde Eching gehört, nach Finsing im Nachbarlandkreis Erding. Die Regierung von Oberbayern hat die energiewirtschaftliche Notwendigkeit sowie den vordringlichen Bedarf zur Gewährleistung eines zuverlässigen Netzbetriebs festgestellt.

"Teils erhebliche Auswirkungen auf die Belange von Natur und Landschaft"

Für die Gemeindegebiete von Haimhausen und Eching waren die Varianten 2a "Haimhausen Nord" und 2b "Haimhausen Süd" vorgeschlagen. In die Beurteilung gingen neben den Einwendungen öffentlicher Stellen auch 1477 Unterschriften einer Bürgerinitiative gegen die "Nord"-Lösung ein. Tatsächlich stuft die Regierung von Oberbayern den Trassenabschnitt 2a "Haimhausen Nord" jetzt als "nicht raumverträglich" ein.

Die Planungsbehörde kam jetzt zu dem Schluss: "Hier wird auf einer nicht unerheblichen Länge erstmals in einen bisher weitgehend unzerschnittenen Landschaftsteil mit teils erheblichen Auswirkungen auf die Belange von Natur und Landschaft, insbesondere des Landschaftsbildes, eingegriffen."

Widerstand aus Bürgerschaft und Gemeinderat

Eine Haimhausener Bürgerinitiative sowie die Mehrheit im Gemeinderat hatten sich gegen die "Monstertrasse" im nördlichen Gemeindegebiet gewehrt. Diese verläuft nahe des Ortsrands und würde die Kommune in ihrer weiteren Entwicklung behindern. Laut dem Haimhausener Bürgermeister Peter Felbermeier (CSU) habe die Gemeinde dabei die Wahl zwischen "Pest und Cholera" gehabt. Die nunmehr genehmigte Variante verläuft nämlich durch intakte Moorgebiete.

Die Regierung von Oberbayern war zwar zu dem Schluss gekommen, dass eine Starkstromleitung etwa die Ansiedlung von Gewerbe nicht behindere, aber den Ausschlag zu Gunsten der südlichen Variante gaben wohl die Einwendungen verschiedener Institutionen sowie der Gemeinde Eching. Diese gibt in ihrer Stellungnahme an, sie wolle ihre nördlichen Ortsteile vor schädlichen Einwirkungen schützen.

Den Echingern geht es um die "Schutzgüter Mensch und Landschaft" sowie um Moorlandschaft, welche durch die Großmasten der Stromleitung Schaden nehmen könnten. Die Beeinträchtigungen der Niedermoorwälder in der Nähe des Haimhausener Ortsteils Inhauser Moos müssen dabei billigend in Kauf genommen werden.

Raumordnung

Ziel eines Raumordnungsverfahrens ist es festzustellen, wie sich ein geplantes Vorhaben auf die für die Raumordnung relevanten überörtlichen Belange, wie beispielsweise Natur und Landschaft, Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Verkehr, Rohstoff- und Energieversorgung, Siedlung sowie Wirtschaft auswirkt. Den Abschluss des Verfahrens bildet nach der er Prüfung und Abwägung eingegangener Stellungnahmen die sogenannte Beurteilung: Dieses Gutachten stellt fest, ob ein Vorhaben oder eine Variante davon raumverträglich, nicht raumverträglich oder unter bestimmten Maßgaben raumverträglich ist. sz

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