Süddeutsche Zeitung

Startbahn-Prozess:Redeverbot für den Wiesenbrüterspezialisten

Hans Schwaiger vom Freisinger Landratsamt will sich am VGH zu Wort melden. Landesanwalt Meyer verhindert dies

Von Johann Kirchberger

Über die Methodik bei der Erfassung von Vogelarten im Vogelschutzgebiet im und am Flughafen haben am Dienstag vor dem Verwaltungsgerichtshof die Prozessgegner gestritten. Vertreter des Bund Naturschutz (BN) sprachen von gravierenden Fehlern, die gemacht worden seien, die Auflistung der Brutvogelarten im Planfeststellungsbeschluss sei zu gering ausgefallen. Die Gegenseite wies den Vorwurf zurück, die Zahl der Vogelarten unterschätzt zu haben. Er könne keine Rechtsfehler feststellen, sagte Landesanwalt Anton Meyer.

Schon die Ausweisung der Schutzgebiete nannte BN-Gutachter Matthias Schreiber willkürlich. So gebe es beispielsweise 72 Brutpaare der Dorngrasmücke im Erdinger Moos, drei Prozent der Vorkommen in ganz Bayern, zu den 30 Schutzgebieten für diese Vogelart gehöre das Moos aber nicht. Auch weil es im Streit der Ornithologen danach um Schwarzspecht, Neuntöter, Sumpfrohrsänger, Absatz-1-Arten und Artikel-4-Absatz-2-Arten und um die Vogelschutzrichtlinien ging, meinte Richter Erwin Allesch etwas genervt: "Jetzt kenn ich mich bald nicht mehr aus."

Schreiber warf gleichwohl den Vertretern der Flughafen GmbH schwerwiegende Defizite bei der Erfassung der Vogelarten im Moos vor. Deren Bestandserhebung sei unzureichend, um den Umfang der Betroffenheit des FFH-Gebiets zu beurteilen. Für eine ordentliche und aussagekräftige Kartierung der Vogelvorkommen seien seiner Meinung nach sechs bis zwölf Begehungen im Jahr erforderlich. Tatsächlich hätten die FMG-Mitarbeiter nach einem Handbuch für Straßen- und Brückenbau gearbeitet, wonach vier Begehungen ausreichend seien. Auch die Zeit, in der die männlichen Sänger beobachtet werden müssten, um ihre Reviere vollständig zu erfassen, sei viel zu kurz bemessen gewesen. Notwendig, so Schreiber, seien sechs bis zehn Minuten pro Hektar und Begehung, um eine Revierkarte erstellen zu können. Die Gegenseite hielt dagegen vier Minuten für ausreichend, weil 70 Prozent der Flächen am Flughafen Grün-oder Ackerland seien. Und schließlich warf Schreiber den Vogelkundlern der FMG vor, Begehungen nur von April bis Anfang Juni vorgenommen zu haben. "Viel zu kurz", unweigerlich würden sich da Fehler einschleichen. Nicht einmal der im Handbuch aufgeführte Minimalaufwand sei erbracht worden.

Das sah auch der Kreisvorsitzende des Bund Naturschutz, Christian Magerl so. Seit 1973 kartiere er das Vogelaufkommen im Erdinger Moos, sagte er. Zeitliche Standardvorgaben könnten schon lange nicht mehr verwendet werden. Grund dafür seien die Lärmquellen Autobahn und Flughafen. Alle paar Minuten starte oder lande ein Flugzeug, dann könne er 20 bis 30 Sekunden lang den Gesang der Vögel nicht mehr hören. Der Dauerlärm von der Autobahn sei sogar noch schlimmer, durch ihn müssten die Raster kleiner gezogen werden. Magerl kritisierte auch, dass wesentliche Teile der Brutzeit nicht erfasst worden seien. Eine ganze Reihe von Vogelarten brüte nämlich bereits im März, andere wiederum bis in den August hinein.

Die Gegenseite sah das natürlich anders. Es seien alle wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt worden, hieß es, die Kritik sei unberechtigt. Die FMG-Experten hätten sogar Nachtbegehungen durchgeführt, um den Wachtelkönig aufzuspüren. Und da waren sich die Experten sogar einig: "Den sieht man nicht, den hört man nur."

Zu einem Eklat kam es dann noch am späten Nachmittag, als sich der BN-Wiesenbrüterspezialist Hans Schwaiger zu Wort meldete, was Landesanwalt Meyer mit aller Macht verhindern wollte. Vehement setzte er sich dafür ein, Schwaiger das Rederecht zu verweigern und fand damit schließlich auch bei Richter Allesch Gehör. Schwaiger nämlich arbeitet bei der Unteren Naturschutzbehörde im Freisinger Landratsamt, ist dort allerdings nicht Angestellter der Regierung, sondern des Landkreises. Auch auf den Hinweis, Landrat Michael Schwaiger habe ihm ausdrücklich erlaubt, vor dem VGH zu reden, ließ Allesch nicht gelten. Die Genehmigung müsse schriftlich vorliegen, hieß es. Für den Fall, dass er diese vorlegen könne, drohte Meyer mit rechtsaufsichtlichen Schritte gegen den Landrat.

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SZ vom 09.10.2013
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