Stalking - was kann man tun?:Leichte Beute

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Die Geiselnahme von Ingolstadt löst auch im Landkreis Freising eine Debatte aus, ob das Gesetz die Opfer von Nachstellung ausreichend schützt. Die Gleichstellungsbeauftragte fordert, dass beim Stalking-Paragrafen nachgebessert wird.

Von Philipp Potthast

Freising - Nach der Geiselnahme von Ingolstadt, bei der ein Stalker eine Frau und mehrere weitere Personen im Ingolstädter Rathaus in seine Gewalt gebracht hatte, ist auch im Landkreis Freising eine Debatte darüber entbrannt, ob die Opfer von Nachstellung durch das Gesetz ausreichend geschützt werden. Im Landkreis wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Fälle von schwerem Stalking verzeichnet. Zuletzt 2010, als ein Mann seine Ex-Freundin wiederholt öffentlich am Arbeitsplatz und zuhause belästigte.

Stefanie Kellner kennt Fälle wie diese nur zu gut. Als Mitarbeiterin beim Freisinger Interventions-Modell (FIM), einer Beratungsstelle für Frauen, die unter häuslicher Gewalt leiden, kennt sie viele Frauen im Raum Freising, die Opfer von Stalking geworden sind. Es sind vor allem ehemalige Partner, weiß Kellner, welche die Frauen nach der Trennung nicht in Ruhe ließen.

Kellner rät Frauen, gegen den Stalker vor Gericht eine einstweilige Anordnung und damit ein Kontaktverbot nach Maßgabe des Gewaltschutzgesetzes zu erwirken. Auch ist es möglich, den Täter wegen Nachstellung bei der Polizei anzuzeigen - seit 2007 ist Nachstellung ein eigener Straftatbestand. Ein Problem bestehe allerdings in allen Fällen darin, dass Stalking nur schwer nachzuweisen ist. "Wenn wiederholt Dinge vor die Tür gestellt werden oder anderes unangenehm auffällt, ist das noch nicht unbedingt eine Straftat", sagt Kellner.

Anton Hemmer, Dienststellenleiter der Freisinger Polizei, bestätigt das: "Nach aktueller Rechtslage muss deutlich werden, dass das Opfer in seiner Lebensgestaltung erheblich eingeschränkt wird. ,Erheblich' ist hier Auslegungssache." Als der Bundestag den Stalking-Paragrafen beschloss, hat er Nachstellung als sogenanntes Erfolgsdelikt ausgestaltet. Will heißen: Der Schaden beim Opfer muss bereits eingetreten sein, damit der Stalker sich strafbar macht. Das ist üblicherweise erst dann der Fall, wenn Frauen den Telefonanschluss, die Wohnung oder die Arbeitsstelle wechseln müssen, um ihrem Peiniger aus dem Weg zu gehen.

Stefanie Kellner empfiehlt betroffenen Frauen daher, die Aktionen des Stalkers zu dokumentieren, Briefe aufzuheben, gegebenenfalls Anrufe aufzuzeichnen. Darüber hinaus sei es wichtig, nicht auf den Stalker einzugehen oder gar Gesprächsbereitschaft zu signalisieren. Auch einem Expartner müsse man klipp und klar sagen, dass man keinen Kontakt mehr haben wolle, sagt Kellner. Setzen Stalker ihre Aktionen trotz eines bestehenden Kontaktverbots fort, müssen sie im Strafprozess mit Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Der Stalking-Paragraf sei in seiner derzeitigen Form jedoch nicht effektiv genug, findet Petra Lichtenfeld, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Freising. "Das Problem ist, dass immer nur reagiert wird", kritisiert sie. Man könne immer nur einschreiten, wenn bereits Übergriffe stattgefunden hätten. Präventives Handeln sei daher kaum möglich. Hier müsse der Gesetzgeber handeln, fordert Lichtenfeld. Obwohl die Täter in fast 80 Prozent aller Stalkingfälle männlich seien, dürfe man nicht ausschließlich von Männern als Täter ausgehen, so Lichtenfeld. In der Vergangenheit habe es auch Fälle gegeben, in denen Frauen zu Stalkerinnen geworden seien.

Nach der Ingolstädter Geiselnahme wird darüber diskutiert, die Sicherheitsvorkehrungen in öffentlichen Gebäuden zu erhöhen. Die Stadt Freising hält allerdings wenig von entsprechenden Plänen, etwa mehr Sicherheitspersonal im Rathaus zu postieren. "Natürlich haben wir darüber intern gesprochen. Aber ein Rathaus ist nun einmal eines der öffentlichsten Gebäude, das man sich vorstellen kann", sagt eine Sprecherin der Stadtverwaltung. Ein Behördengang dürfe kein abschreckendes Prozedere sein. "Wir sind ein Service-Unternehmen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, unseren Bürgern offen und einladend gegenüber zutreten." Man begreife sich als "bürgernahe Stadtverwaltung, und das wollen wir auch bleiben."

© SZ vom 26.08.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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