Stadtentwicklung:Keine Wettbüros in der Innenstadt

Stadtentwicklung: Das Domberg-Ensemble und die Altstadt mit den frühen Siedlungserweiterungen gehören zum Sanierungsgebiet II.

Das Domberg-Ensemble und die Altstadt mit den frühen Siedlungserweiterungen gehören zum Sanierungsgebiet II.

(Foto: Marco Einfeldt)

Freisinger Planungsausschuss billigt Entwurf für aktualisierte Sanierungssatzung

Von Kerstin Vogel, Freising

Seit Jahren arbeitet die Stadt Freising daran, ihre Innenstadt "aufzupolieren" und Denkmalschutz und dem Erhalt des historischen Ensembles bei der Sanierung gebührend Rechnung zu tragen. Neben der Innenstadtkonzeption gibt es dafür beispielsweise einen Plan zur städtebaulichen Denkmalpflege und seit etwas mehr als einem Jahr auch ein Gestaltungshandbuch für Bauherren. Die Sanierungssatzung aber, Grundlage für Geld aus der Städtebauförderung, stammt aus dem Jahr 1992 und bedarf dringend einer Neuaufstellung.

Ein Entwurf für diese Aktualisierung ist vom Planungsausschuss des Stadtrats in der vergangenen Woche gebilligt worden. Er sieht unter anderem eine Erweiterung der "Sanierungssatzung II Altstadt" - so der amtliche Name - vor. Das neue Sanierungsgebiet soll gut 94 Hektar umfassen und ist im Wesentlichen definiert durch das Domberg-Ensemble und die Altstadt mit den frühen Siedlungserweiterungen.

Der Bereich um das Krankenhaus soll ausgenommen werden, neu aufgenommen werden in das Untersuchungsgebiet dagegen das Areal um den Lindenkeller sowie der Schlangenweg über den Veitshof und die Moosacharme im Westen, der Bahnhofsbereich im Süden und der Volksfestplatz im Osten. Diese Bereiche sollen der Abrundung des Satzungsumgriffs dienen. Ebenfalls aufgenommen wird der zuletzt wegen des geplanten Bushalts oft diskutierte frühere Johannispark. Dieser Bereich lag bereits im inzwischen abgeschlossenen Sanierungsgebiet I "Am Wörth". Die Maßnahmen zu einer Aufwertung seien damals aber nicht umgesetzt worden, weil die Nutzung als künftige Baustelleneinrichtung schon absehbar gewesen sei, hieß es in der Ausschusssitzung.

Zu den Zielen der Satzung gehört neben der Denkmalpflege unter anderem auch "der Ausschluss von Nutzungen im Sanierungsgebiet, die einen Trading-down-Effekt erwarten lassen", wie es in der Beschlussvorlage formuliert ist - gemeint sind Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Spielcasinos, Spielbanken, Wettbüros, Striptease-Lokale, Peep-Shows, Sex-Kinos und Swingerclubs, aber auch bestimmte gewerbliche Nutzungen wie Bordelle, Eros-Center und ähnliches. Die kürzlich geplante Einrichtung eines Bewegungsparcours am Fürstendamm wird dagegen als Sanierungsziel aufgenommen - "als altstadtnahe Anlage für sportliche Aktivitäten". Die Moosacharme sollen zudem "als prägendes Element in der historischen Stadtstruktur erlebbar" gemacht werden, auch das diene den Sanierungszielen.

Um die Sanierung planvoll und zügig durchführen zu können, sollen Maßnahmen verhindert werden, die ihre Durchführung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder ihren Zielen und Zwecken zuwiderlaufen würden. Deshalb wird die Stadt am Instrument der sanierungsrechtlichen Veränderungssperre festhalten, wie es heißt. Künftige Vorhaben müssen sich "an den Zielen und Zwecken der Sanierung messen lassen". Unter anderem kann etwa die Begrünung von Freiräumen verlangt werden. In einem nächsten Schritt werden nun betroffene und öffentliche Aufgabenträger zu dem Satzungsentwurf gehört. Anschließend wird das Werk mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt, so dass es bis Ende des Jahres 2021 endgültig beschlossen und dann auch rechtskräftig werden kann.

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