Stadt Freising erinnert an Frist:Für Zweitwohnung Steuer entrichten

Das städtische Steueramt erinnert alle Inhaber einer Zweitwohnung daran, dass die für 2021 zu entrichtende Zweitwohnungsteuer am 1. Juni fällig wird. Soweit kein Sepa-Lastschriftmandat vorliegt, wird gebeten, die Steuer rechtzeitig zum Fälligkeitstermin zu überweisen. Zweitwohnungsteuerpflichtig sind diejenigen Personen, die in Freising eine Zweitwohnung haben, unabhängig von den Eigentums- und Mietverhältnissen. Wer eine Zweitwohnung bezieht oder aufgibt, hat dies der Stadt Freising fristgemäß anzuzeigen. Informationen zu diesem Thema gibt es auch auf der Internetseite der Stadt unter https://www.freising.de/rathaus/finanzen/steuern-gebuehren/. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter unter 0 81 61/5 44 22 04 (zum Thema Zweitwohnungsteuer) sowie 5 44 33 21 (zu An- und Abmeldung) zur Verfügung.

© SZ vom 18.05.2021 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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