Sperrbezirk in Freising:Die Stadt will keine Schmuddelecken

Das Gewerbegebiet Clemensänger käme allerdings als Standort für Bordelle in Betracht, wenn Freising einmal mehr als 50 000 Einwohner haben sollte.

Von Peter Becker, Freising

Sperrbezirk in Freising: Im Gewerbegebiet am Clemensängerring könnte Prostitution möglich sein, wenn die Stadt Freising einmal mehr als 50 000 Einwohner haben sollte.

Im Gewerbegebiet am Clemensängerring könnte Prostitution möglich sein, wenn die Stadt Freising einmal mehr als 50 000 Einwohner haben sollte.

(Foto: Marco Einfeldt)

1981 wars, als in Freising die Nachricht, dass an der Alten Poststraße und an der Liebigstraße zwei Bordelle aufgemacht hätten, die Runde machte. Zwei sündige Etablissements quasi zu Füßen des Dombergs, das ging gar nicht. Die Häuser, privat betrieben, waren schnell wieder geschlossen. Die Stadt beantragte dann bei der Regierung von Oberbayern, zum Sperrbezirk erklärt zu werden, was auch geschah. Seit Dezember 1981 ist die Prostitution in Freising verboten. Der Finanz-und Verwaltungsausschuss des Stadtrats hat sich aber am Montag erneut mit der Sperrbezirksverordnung beschäftigen müssen. Es galt, mögliche Standorte für Prostitution zu definieren, wenn Freising die 50 000-Einwohner-Grenze überschreitet. Der einzig mögliche, der in Betracht kommt, wäre das Gewerbegebiet Clemensänger.

1981 war die Sachlage einfach. Weil Freising damals gerade so um die 35 000 Einwohner hatte, war der Fall klar: Die gesamte Stadt war zum Sperrgebiet erklärt worden. Sollte ihre Größe aber in naher Zukunft die Marke von 50 000 Einwohnern überschreiten, muss die Verwaltung Freiräume für Prostitution ausweisen. Alles andere käme einem Berufsverbot gleich, sagte Hanna Sammüller-Gradl, Leiterin des Referats für Bürgerdienste und Rechtsangelegenheiten der Stadt, im Ausschuss.

Eine Gefährdung der Jugend und des öffentlichen Anstands muss ausgeschlossen sein

Heute wie damals ist die Regierung von Oberbayern für die Sperrbezirksregelung zuständig. Ihr muss die Stadt ihre Wünsche zur rechtlichen Überprüfung vorlegen. Grundsätzlich muss eine Gefährdung von Jugend und des öffentlichen Anstands ausgeschlossen sein. Ausübung oder Anbahnung von Prostitution in der Nähe von Schulen, Spiel- oder Sportplätzen ist somit beispielsweise verboten.

Hanna Sammüller-Gradl sagte, ein Arbeitskreis Prostitution, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Polizei, Ordnungsamt, der städtischen Verwaltung, dem Landkreis und Stadträtinnen und Stadträten sei gegründet worden. Diese hätten insbesondere die Gewerbegebiete als Standorte für Prostitution betrachtet. Als "gemeinsamer Nenner" hätten sich da die Clemensänger herauskristallisiert. Zusammen mit dem Ältestenrat sei diskutiert worden, ob die Stadt der Wohnungs- oder Bordellprostitution den Vorzug geben solle. Aus Sicherheitsgründen sei die Entscheidung zugunsten der letzteren ausgefallen. Falls es Ärger gebe, wisse die Polizei dann genau, wo sie hinfahren müsse. Und die Wohnungsprostitution sei auch nicht selbst bestimmter für Frauen oder Männer als die Bordellprostitution.

Die Stadt will keinen Straßenstrich zu Anbahnungszwecken

Was die Stadt nicht will, das ist etwa ein Straßenstrich zu Anbahnungszwecken. Susanne Günther (Grüne) sagte, dass eine prostitutionslose Gesellschaft eine Utopie sei. Birgit Mooser-Niefanger (FSM) warnte vor einer moralischen Debatte. Diese sei nicht hilfreich. Es gelte aber, aufmerksam zu sein, "damit wir keine Schmuddelecken produzieren". Sie vermisst allerdings ein Gespräch mit den direkt Betroffenen, den weiblichen oder auch männlichen Prostituierten.

Das Haus an der Liebigstraße geriet 1986 übrigens noch einmal in die Schlagzeilen. Sechs Ausbrecher aus Stadelheim hatten sich in der damals schon verfallenen Villa vor der Polizei versteckt. Diese wurde später abgerissen. Heute stehen dort Wohnblocks.

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