Süddeutsche Zeitung

Gut zu wissen:Feuerwerk verboten

In der gesamten Freisinger Innenstadt dürfen keine Silvesterraketen abgeschossen werden, Grund ist die große Brandgefahr.

Ein buntes Feuerwerk gehört für viele an Silvester einfach dazu. Doch in der gesamten Freisinger Innenstadt ist das Abfeuern von Silvesterraketen verboten, daran erinnert die Stadtverwaltung auch in diesem Jahr. Grundlage dafür ist die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

Grund ist die große Brandgefahr im Gebiet der Altstadt. Deshalb sei die entsprechende Verordnung des Bundesrechts vor einigen Jahren strenger gefasst worden, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Sie zitiert auch den Paragrafen dazu. "Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten", heißt es im Paragrafen 23 der Verordnung.

Aufgrund einer maximalen Steighöhe von 100 Metern, wie sie in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper erreichen können, dürfen sich beim Zünden einer Silvesterrakete folglich keine Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime oder historische Gebäude in einem Umkreis von 100 Metern befinden. Das bedeutet, dass der ganze Innenstadtbereich in Freising davon betroffen ist. Die Stadtverwaltung bittet die Feiernden dringend, dieses Verbot zu beachten.

Wer in anderen Teilen der Stadt am Silvestertag mit Böllern und Feuerwerk das neue Jahr begrüßt, ist zudem verpflichtet, Reste auf Straßen und Gehwege wegzuräumen, wenn diese ausgekühlt sind. Sie können dann mit dem Hausmüll entsorgt werden. Ein Blick auf die Straßen an Neujahr zeigt regelmäßig, dass dies zum Ärger ihrer Nachbarn nicht alle tun und an einigen Ecken viel liegen bleibt. Deshalb appelliert die Stadt auch in diesem Jahr an ihre Bürger und Bürgerinnen, Überreste zu beseitigen.

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